13. März 2017

Evakuierungen bei Gefahrenlage für Atomkraftwerke

Bezugnehmend auf die kurzfristige Räumung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld am Freitag, den 10.3.2017 als Folge eines fehlenden Funkkontakts zu einer indischen Passagiermaschine, frage ich die Staatsregierung, ob außer dem Atomkraftwerk weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen/Unternehmen in Bayern evakuiert wurden, welche Kriterien bei der Evakuierungsentscheidung angewendet wurden und warum andere potenzielle Anschlagsziele (Bahnhöfe, Flughäfen, Hochhäuser, etc.) nicht evakuiert wurden?

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1. März 2016

Auftragsvergabe bei der Überwachung von Atomanlagen in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat bereits bei der Errichtung der ersten kerntechnischen Anlagen in Bayern den damaligen „Technischen Überwachungsverein“, die heutige TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV SÜD) zugezogen. Sowohl die Genehmigung für den FRM vom 31.01.1958 als auch diejenige für das Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK) vom 08.11.1960 nahmen auf entsprechende Gutachten des Technischen Überwachungsvereins Bezug.

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25. Februar 2014

Erneute Nachfrage: Stilllegung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld

Bezugnehmend auf die unzureichende Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage zum Plenum (Landtagsdrucksache. Nr. 17/306) wiederhole ich meine Anfrage, woher die Staatregierung die Information hat, dass die E.ON AG erwägt das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld vor dem 31. Dezember 2015 stillzulegen, wie die Behauptung belegt wurde, dass sich der Betrieb des Reaktors nicht mehr rechne und welche Maßnahmen die Staatsregierung plant um eine frühere Stilllegung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld zu verhindern?

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2. Juli 2013

Nachfragen zur Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken unterhalb der Meldeschwelle

Laut der Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) auf meine Schriftliche Anfrage „Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden“ (Drucksache 16/16514) erhält das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Informationen über Ereignisse/Vorkommnisse unterhalb der Meldeschwelle nur durch Vor-Ort-Besuche auf den Anlagen Grafenrheinfeld, Isar 1 und 2 und Gundremmingen B und C.

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17. April 2013

Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden

Nach dem deutschen Meldewesen für Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken obliegt es zunächst dem Anlagenbetreiber, die Prüfung und Ersteinstufung des Ereignisses hinsichtlich einer etwaigen Meldepflicht vorzunehmen. Die zuständige Landesatomaufsichtsbehörde wird jedoch nicht nur über Ereignisse/Vorkommnisse informiert, die der Betreiber als meldepflichtig eingestuft hat. Üblicherweise wird sie über alle relevanten Vorkommnisse informiert, auch wenn diese letztlich nicht meldepflichtig sein sollten.
Öffentlich ist jedoch weitgehend unklar, nach welcher Systematik, in welchem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit die Bayerische Atomaufsicht, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), über derartige, als nicht meldepflichtig eingestufte Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken informiert wird.

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4. Juni 2012

Aktueller Stand der Energiewende (2): Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld

Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil vom Februar 2012 zum aktuellen Stand der Energiewende, frage ich die Staatsregierung:
1. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die Versorgungssicherheit in Bayern nach einer Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gefährdet ist, falls bis dahin die so genannte „Thüringer Strombrücke“ nicht fertig gestellt ist?

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8. Mai 2012

Brucherscheinungen im AKW Grafenrheinfeld

Was ist die Ursache für den Bruch von Niederhaltefedern bei Brennelementen des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, bei wie vielen Federn sind Brucherscheinungen aufgetreten und teilt die Staatsregierung die Ansicht, dass eine Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld nicht in Frage kommt, so lange die Ursache für den Defekt nicht eindeutig festgestellt ist?

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