1. März 2016

Auftragsvergabe bei der Überwachung von Atomanlagen in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat bereits bei der Errichtung der ersten kerntechnischen Anlagen in Bayern den damaligen „Technischen Überwachungsverein“, die heutige TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV SÜD) zugezogen. Sowohl die Genehmigung für den FRM vom 31.01.1958 als auch diejenige für das Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK) vom 08.11.1960 nahmen auf entsprechende Gutachten des Technischen Überwachungsvereins Bezug.

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2. Juli 2013

Nachfragen zur Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken unterhalb der Meldeschwelle

Laut der Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) auf meine Schriftliche Anfrage „Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden“ (Drucksache 16/16514) erhält das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Informationen über Ereignisse/Vorkommnisse unterhalb der Meldeschwelle nur durch Vor-Ort-Besuche auf den Anlagen Grafenrheinfeld, Isar 1 und 2 und Gundremmingen B und C.

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18. Juni 2013

Flugbewegungen über dem Forschungsreaktor München und dem Kernkraftwerk Isar im Zusammenhang mit dem Flughafen München II

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 17.05.2013, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 18.06.2013 (kursiv dargestellt)

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17. April 2013

Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden

Nach dem deutschen Meldewesen für Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken obliegt es zunächst dem Anlagenbetreiber, die Prüfung und Ersteinstufung des Ereignisses hinsichtlich einer etwaigen Meldepflicht vorzunehmen. Die zuständige Landesatomaufsichtsbehörde wird jedoch nicht nur über Ereignisse/Vorkommnisse informiert, die der Betreiber als meldepflichtig eingestuft hat. Üblicherweise wird sie über alle relevanten Vorkommnisse informiert, auch wenn diese letztlich nicht meldepflichtig sein sollten.
Öffentlich ist jedoch weitgehend unklar, nach welcher Systematik, in welchem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit die Bayerische Atomaufsicht, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), über derartige, als nicht meldepflichtig eingestufte Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken informiert wird.

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16. April 2013

Gibt es bereits einen Stilllegungsantrag für Isar 1?

Ist es richtig, dass sich das Atomkraftwerk Isar 1 immer noch nicht in der „Nachbetriebsphase“ (sondern im dauerhaften Nichtleistungsbetrieb) befindet, weil sich der Anlagenbetreiber E.ON weigert die entsprechende Erklärung zum Verzicht auf den Leistungsbetrieb abzugeben, wenn ja, wie beurteilt die Staatsregierung dieses Verhalten von E.ON unter dem Gesichtspunkt, dass der Betreiber aber bereits einen Antrag auf Stilllegung und Abriss gestellt hat, und wann rechnet die Staatsregierung mit einer entsprechenden juristisch verbindlichen Erklärung von E.ON auf den Betrieb von Isar 1 zu verzichten?

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15. Januar 2010

Tatsächliche Stromproduktion des Atomkraftwerks Isar I

In der Plenardebatte des Bayerischen Landtags vom 22. Oktober 2009 erklärte der Bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Der jährliche Nettostromverbrauch in Bayern liegt derzeit bei rund 80 Terrawattstunden, die Nettostromerzeugung beträgt rund 85 Terrawattstunden, wovon rund 50 Terrawattstunden auf die fünf bayerischen Kernkraftwerke entfallen. Das Kernkraftwerk Isar 1 trägt hierzu rund 8 Terrawattstunden bei.“
In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

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