Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für Flüchtlinge, die in dezentralen Unterkünften oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, in gewissen Umfang Fahrtkosten zu übernehmen, um eine angemessene Teilhabe auch dezentral untergebrachter Flüchtlinge zu ermöglichen. Hierbei sind insbesondere folgende Fahrtzwecke zu berücksichtigen: Sprach- und Integrationskurse, Arbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Gesundheitseinrichtungen, Beratungsangebote, Einkauf, wenn vor Ort Einkaufsmöglichkeiten fehlen, Fahrt der Kinder und Jugendlichen zur Schule, Fahrt der Kinder zu Kindertagesstätten dort, wo vor Ort keine Einrichtungen oder keine Kapazitäten innerhalb bestehender Einrichtungen vorhanden sind, Begleitung der Eltern an diesen Fahrten ihrer Kinder, wenn dies erforderlich ist, Teilnahme an Kulturarbeit oder Sport.
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