19. Juni 2013

Windenergie in Bayern voranbringen – den Dialog mit allen Bürgerinnen suchen!

Unser Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 20.6.13
Jüngsten Medienberichten zufolge will sich Ministerpräsident Horst Seehofer für größere Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen (WKA) einsetzen. Die Rede ist von der sogenannten 10H-Regelung, also einer Ausweitung der Abstände auf das Zehnfache der Anlagenhöhe. Weil in Bayern in der Regel nur Anlagen von knapp 200 Metern wirtschaftlich betrieben werden können, wären Abstände von etwa zwei Kilometern die Folge.

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22. April 2013

Energiewende zum Erfolg führen

Unter diesem Motto luden die Fraktionen von SPD, Freien Wählern und Bündnis 90/Die Grünen zu einer gemeinsamen Veranstaltung über Bürgerengagement und kommunale Aktivitäten bei der Energiewende ein. Mit dieser Veranstaltung wollten wir auch ein gemeinsames Zeichen setzen. Seit Jahresanfang boykottieren die drei Oppositionsfraktionen geschlossen die Energiekommission des Bayerischen Landtags. Unser Boykott ist u.a. anderem auch damit begründet, dass diese Energiekommission vollkommen wirkungslos dahinvegetiert.

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4. März 2013

NOlympia: Glückwunsch an die Schweiz!

Wieder einmal denken die Bürgerinnen und Bürger nachhaltiger als die meisten ihrer politischen Vertreterinnen und Vertreter

Am gestrigen Sonntag haben die Bürger*innen des Kantons Graubünden in der Schweiz entschieden: Olympische Spiele 2022 nicht mit uns! Wir können ihnen zu dieser Entscheidung nur von ganzem Herzen gratulieren. Denn erneut wurde mit dieser Entscheidung vorgeführt, was inzwischen schon keinen mehr überrascht: Die zwangsbeglückten Einwohner*innen der auserkorenen Olympiastätten denken sowohl ökologisch als auch finanziell nachhaltiger als die meisten ihrer politischen Vertreter*innen. Nach dem NEIN in der Schweiz wird klar: Mit den geltenden Reglements und Vertragsbedingungen des IOC (International Olympic Committee) ist es nicht mehr zu verantworten, Olympische Winterspiele in den Alpen durchzuführen

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27. September 2012

Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 5: Versammlungs­recht nutzen – Öffentliche Auseinandersetzung fördern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die öffentliche Auseinandersetzung mit rechtsextremen Aktivitäten mit allen rechtsstaatlich gebotenen und zulässigen Mitteln zu fördern, die Versammlungsfreiheit zu schützen und auszubauen sowie innerhalb ihrer Möglichkeiten jedes demokratische bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen, das Rechtsextremen den öffentlichen Raum mit demokratischen Mitteln streitig macht.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 3: Förderprogramm Zivilgesellschaftliche Initiativen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zivilgesellschaftliche Initiativen und bürgerschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus deutlich stärker als bisher zu fördern. In einem neu aufgelegten Förder- und Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus soll die Staatsregierung u.a. …

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22. Mai 2012

Bayerische Möglichkeiten nutzen um Temelin-Ausbau zu verhindern

Der Bayerische Landtag stellt fest:
Die tragischen Ereignisse von Fukushima und Tschernobyl, die Unfälle in Harrisburg, Windscale und Majak zeigen, dass die Gefahren der Atomtechnologie nicht beherrschbar und ihre Auswirkungen verheerend sind. Die Schäden eines Unfalls lassen sich nicht auf einen begrenzten Raum einschränken. Selbst die Gefahren der radioaktiven Niedrigstrahlung lassen sich bis heute nicht verlässlich einschätzen, wie die KiKK-Studie oder die Studie über die „verlorenen Mädchen“ beweist. Die Verseuchung der Erde durch den Uranabbau ist ungebremst und bis heute vielen Menschen nicht bekannt. Die Probleme der Endlagerung sind auch über 50 Jahre nach dem Einstieg in diese Technologie noch immer ungelöst.

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14. Dezember 2011

Gesetzentwurf der SPD: Absenkung des Wahlalters

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann mich den Ausführungen der SPD im Großen und Ganzen anschließen. Ich möchte mit einem Thema anfangen, das Herr Kollege Heike von der CSU in die Debatte geworfen hat. Auch Sie, Herr Heike, haben nicht wirklich neue Argumente gebracht. Sie haben den Aspekt, dass ein Jugendlicher mit 16 Jahren wählen darf, aber noch keine rechtskräftigen Verträge unterschreiben darf, wieder ganz an den Anfang gestellt. Es liegt aber in der Natur der Sache von Zivil- und Strafrecht, dass wir die Altersgrenze in diesem Bereich geschaffen haben, um die jungen Menschen vor etwas zu schützen. Wenn sie einen Vertrag abschließen, ohne dass ihnen die Konsequenzen bewusst sind, dann will man sie davor schützen. Auch im Strafrecht will man sie schützen. Niemand kann mir aber erzählen, dass wir junge Menschen davor schützen müssen, sich an der Demokratie zu beteiligen und ein aktives Wahlrecht auf kommunaler Ebene auszuüben.

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