4. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen II – Ausbildungsumlage zur solidarischen Finanzierung der betrieblichen Ausbildung einführen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Steigerung der praktischen Ausbildungsplätze in Pflegeeinrichtungen umgehend eine Ausbildungsumlage einzuführen, die den Wettbewerbsnachteil von ausbildenden gegenüber nicht ausbildenden Pflegeeinrichtungen ausgleicht.

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30. Januar 2014

Amerikahaus in bewährter Form für die Bürger erhalten – keine Sicherheitskonferenz in den Räumen des Amerikahauses zulassen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. der Münchner Sicherheitskonferenz weder ein ganzes Stockwerk noch auch nur einzelne Räumlichkeiten im Gebäude des Amerikahauses zur Verfügung zu stellen, 

2. bei der Ausgestaltung der Stiftung „Bayerisches Amerikahaus – Bavarian Center for Transatlantic Relations“ den Bürgern und allen im Landtag vertretenen Fraktionen direkte Mitsprache und Beteiligungsmöglichkeiten in allen Gremien zu ermöglichen. 


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Pflegekammer in Bayern umsetzen – transparentes beteiligungsorientiertes Verfahren einleiten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein transparentes beteiligungsorientiertes Verfahren zur Gründung einer Pflegekammer einzuleiten. Im Rahmen einer vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einzuberufenden Pflegekammerkonferenz sollen zunächst die Aufgaben und die Rechtsform der Pflegekammer festgelegt werden. Dabei sollen insbesondere Interessenvertretung, Pflegekräfteregister, Fort- und Weiterbildung, Berufsausübung, Qualitätssicherung, Berufsrecht, Anerkennung von im Ausland oder anderen Bundesländern erworbenen Qualifikationen, Vernetzung mit der europäischen Ebene, Entbürokratisierung und Service für die Mitglieder berücksichtigt werden.

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29. Januar 2014

Bleiberecht für lange hier lebende Migrantinnen und Migranten

Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, sich bei der kommenden Innenministerkonferenz und im Bundesrat für ein Bleiberecht für besonders lange hier lebende ausreisepflichtige Migrantinnen und Migranten einzusetzen. Eine neue Bleiberechtsregelung soll gewährleisten, dass ausreisepflichtige Familien mit Kindern oder Jugendlichen ab einer Aufenthaltsdauer von vier Jahren und Einzelpersonen ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglicht wird.

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27. Januar 2014

Bericht zur Entwicklung der Lehrerzahlen aufgrund Schülerrückgang im Schulsystem (sogenannte „demografische Rendite“)

Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Landtag schriftlich und mündlich über die Entwicklung der Schülerzahlen in Bayern von 2013 bis 2018 zu berichten, insbesondere darüber wie sich die Schülerzahlen auf die benötigte Zahl der Lehrerstellen auswirken und in welcher Höhe die „demografische Rendite“ pro Schuljahr im genannten Zeitraum zu erwarten ist. Zudem ist darzulegen, mit welchem Stellenbedarf zu rechnen ist, um alle rechtlich selbständigen Grundschulen zu erhalten und einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau eines Ganztagsangebots für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre zu erreichen.

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23. Januar 2014

350 zusätzliche Neueinstellungen von Gymnasialreferendarinnen und -referendaren gefordert

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ohne Auswirkung auf die Einstellungssituation im Herbst 2014, zum Einstellungstermin im Februar weitere 350 Nachwuchslehrerinnen und -lehrer einzustellen, die derzeit nicht nach Bedarfsprognose in den bayerischen staatlichen Gymnasialdienst eingestellt wurden.

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Schulen mit NS-belasteten Namensgebern unverzüglich umbenennen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. im Ausschuss für Bildung und Kultus über den aktuellen Stand des Entscheidungsprozesses zur Umbenennung von Schulen zu berichten, deren bisherige Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt waren.
2. Maßnahmen anzuregen und zu unterstützen, die an den betroffenen Schulen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Unterricht und Fortbildungen über die Beteiligung des bisherigen Namensgebers an NS-Verbrechen aufklären und Kommunen wie interessierte Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen in die Entscheidung zur Umbenennung einbinden. 

3. an den betroffenen Schulen einen Diskussionsprozess über geeignete künftige Namensgeberinnen und Namensgeber anzuregen und zu unterstützen.

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Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung I

1. Die Definition pädagogischer Fachkräfte wird in § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG auf weitere Berufsgruppen wie Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Logopädinnen und Logopäden oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten ausgeweitet sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer im Bereich Kindergärten.
2. Die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch qualifizierte Tagespflegepersonen in den sogenannten Randzeiten nach dem neuen § 16 Abs. 5 wird zurückgenommen. (Streichung von § 16 Abs. 5 AVBayKiBiG) 

3.Der empfohlene Anstellungsschlüssel in § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG wird von 1:10 auf 1:9 angehoben. 

4. Der Gewichtungsfaktor für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder soll zukünftig bei der Berechnung der Fachkraftquote berücksichtigt werden. (Streichung von § 17 Abs. 2 Satz 2) 

5. Die Erhöhung der Buchungszeitfaktoren für Kinder unter drei Jahren und für Kinder mit Sprachförderbedarf in § 25 AVBayKiBiG sollte auch bei der Ermittlung des Anstellungsschlüssels und der Fachkraftquote berücksichtigt werden. § 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG ist deshalb zu streichen.

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Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung III

Die von der Staatsregierung im September beschlossene Änderung der Verordnung zur Ausführung des
 Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
bleibt weit hinter den Erwartungen der Fachöffentlichkeit und den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige, inklusive frühkindliche Bildung zurück. Anstatt einer grundlegenden Verbesserung der Rahmenbedingungen, bringt die Neuregelung der Ausführungsverordnung für die Einrichtungsträger einen erhöhten administrativen Aufwand und an einigen Stellen sogar eine Verschärfung der Fördervoraussetzungen mit sich. Den Trägern werden neue Aufgaben zugewiesen und die Ansprüche an das pädagogische Personal werden erhöht, ohne für eine entsprechende Refinanzierung zu sorgen. Der große Erfahrungsschatz und das Engagement der freien und kommunalen Träger wurden nicht genutzt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung in Bayern zu schaffen. Es besteht deshalb ein akuter politischer Handlungs- und Korrekturbedarf.

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