30. September 2015

Schutzbedürftigen helfen, Herausforderungen entschlossen angehen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, jetzt Verantwortung zu übernehmen, um die zu uns gekommenen Schutzsuchenden gut unterzubringen, die Verfahren ─ deutlich zu beschleunigen und eine schnelle Integration zu ermöglichen.
Hierzu gehört, dass Bayern
– die Aufnahmezentren ausbaut, um die Aufenthaltsmöglichkeiten der Asylsuchenden und die Arbeitsbedingungen der dort Tätigen umgehend zu verbessern, 

– die Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen und die Kapazitäten erweitert und dass die Zahl der UEA und Notquartiere schnellstmöglich reduziert wird,
 der Not- und Krisenmodus ist zu überwinden, 

– alles in seinem Möglichkeiten stehende tut, um die Verfahren zu beschleunigen, so dass Flüchtlinge 
innerhalb von 3 Monaten die Erstaufnahme verlassen können,

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15. Juli 2015

Bildungsfinanzierung der Staatsregierung gescheitert

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unter besonderer Berücksichtigung der vermehrten Zuwanderung, ihre getroffene Annahme (die auf veralteten Bevölkerungsprognosen beruht), dass die Schülerinnen- und Schülerzahlen rückläufig sind und deshalb Lehrkräftestellen frei werden, zu korrigieren.
Deshalb soll die sogenannte „demografische Rendite“ rückwirkend und vorausschauend bis 2018 neu berechnet und dargestellt werden, wie die bereits angekündigten Maßnahmen auf andere Art und Weise finanziert werden können.

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8. Juli 2015

Prekäre Situation an den beruflichen Schulen jetzt lösen

Alle Kinder und Jugendlichen müssen Zugang zu Bildung haben. Dafür müssen geeignete Maßnahmen getroffen und finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.
Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Landtag einen Finanzierungsvorschlag zur Personalversorgung an den beruflichen Schulen vorzulegen, der in den Nachtragshaushalt 2016 aufgenommen werden kann. Ziel muss sein allen Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen optimale Lernbedingungen zu bieten. Dabei muss dringend die Integration von berufsschulpflichtigen Flüchtlingen und Asylbewerberinnen sowie -bewerbern verbessert und ausgeweitet werden.

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18. Juni 2015

Für eine menschliche Flüchtlingspolitik: Schutz gewähren – Menschenwürde garantieren – Integration erleichtern

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag unterstreicht seine Bereitschaft, Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, zu helfen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen eine hohe Zahl kriegerischer Konflikte und instabiler Staaten die Ursache dafür sind, dass weltweit über 50 Mio. Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Verfolgung sind und sich gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen, um Leben und Gesundheit von sich und ihren Familien zu schützen.

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6. Mai 2015

Sprachkompetenz von Anfang an – Kursangebote für alle Flüchtlinge erweitern, strukturieren und verbessern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. zukünftig sicherzustellen, dass auch für dezentral untergebrachte Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber Zugang zu entsprechenden Sprachkursangeboten besteht;
2. ein landesfinanziertes freiwilliges Deutschkursangebot für diejenigen Menschen zu realisieren, denen der Zugang zu Integrationskursen nicht bzw. noch nicht möglich ist und im Rahmen des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2016/2017 ausreichende Mittel für dessen Fortführung vorzusehen;

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21. April 2015

Bessere Finanzierung der Kindertagesstätten umsetzen – Basiswert sofort erhöhen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort die durch die Aussetzung des „Qualitätsbonus plus“ frei werdenden Mittel in eine Erhöhung des gesetzlichen Basiswerts zur Förderung der Kindertagestätten zu investieren.
Für eine flächendeckende und dauerhafte Qualitätsverbesserung brauchen die bayerischen Kindertagesstätten eine verlässliche und gesetzlich abgesicherte Finanzierung.

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31. März 2015

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014
 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014)

Die Wiederbesetzungssperre ist u. E. ein personalpolitisch und haushaltspolitisch völlig verfehltes Instrument. Sie ist insbesondere in der Finanzverwaltung für eine endlich verbesserte Personalsituation in der Finanzverwaltung völlig kontraproduktiv und kostet mehr als sie eventuell bringt. Bis zu 200 Stellen sind wegen dieser Regelung in den Finanzämtern nicht besetzt und verschlechtern somit – völlig sinnlos – die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die finanzielle Lage des Freistaats Bayern.

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26. März 2015

„Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstrantinnen und Demonstranten ermöglichen – gewalttätige Ausschreitungen bei Blockupy-Protesten verurteilen!“

– Der Landtag stellt fest, dass vorsätzliche Angriffe auf Leib und Leben und die mutwillige Beschädigung fremden Eigentums durch nichts zu rechtfertigen sind und weder relativiert noch verharmlost werden dürfen.
– Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, schulische und außerschulische Programme zur Demokratieförderung auszubauen und die Schulen zu Orten lebendiger Demokratie weiterzuentwickeln.
– Der Landtag begrüßt, dass die hessischen Einsatzkräfte bereits im Vorfeld der Kundgebungen eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen haben, um friedliche Demonstrationen zu ermöglichen.
– Der Landtag bekräftigt, dass das Grundrecht, friedlich zu demonstrieren, ein hohes Gut unseres Rechtsstaats ist und er sich mit aller Kraft dafür einsetzen wird, dass die Ausübung dieses Rechts in Bayern vollumfänglich gewährleistet wird.

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11. März 2015

Verlässlichkeit für Berufsschulen, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Flüchtlinge einräumen

Der Landtag wolle beschließen:
Um den Berufsschulen, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern wie Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und -bewerbern Planungssicherheit zu gewährleiten, wird die Staatsregierung aufgefordert,
– eine entsprechende Anzahl von Berufsschulplätzen zu schaffen, damit alle berufsschulpflichtigen Flüchtlinge zur Schule gehen können, und
– durch einen Erlass auf Landesebene jungen Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung – ohne feste Altersgrenze – plus zwei weiteren Jahren zum Zweck der Berufspraxis einzuräumen.

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