Islamunterricht in Bayern: Vom Modellversuch zum Regelangebot
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Bildung und Kultus bis spätestens Ende Mai 2014 schriftlich und mündlich über die Evaluation des Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ und darüber zu berichten, wie der Modellversuch künftig in ein flächendeckendes und dauerhaftes Angebot eines gebundenen und konfessionellen Islamischen Unterrichts nach Art. 7 des Grundgesetzes überführt werden kann.
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