22. Juli 2019

Starke Kontrollinstanz, Anschieber beim Naturschutz

Eine „starke Opposition für Bayern“ hatte das Spitzenkandidaten-Duo zur Landtagswahl 2018, Katharina Schulze und Ludwig Hartmann, nach dem großen Wahlerfolg am 14. Oktober (17,6 Prozent, 38 Abgeordnete) und dem Scheitern der Sondierungsgespräche mit der CSU angekündigt. Wie die Rolle als führende Oppositionskraft nach der Wiederwahl der beiden Fraktionsvorsitzenden ausgefüllt wurde, lässt sich auch mit Zahlen untermauern: Mehr als ein Drittel aller Anträge im ersten Plenarjahr (216 von 635) gingen auf das Konto der Landtags-Grünen.

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28. Juni 2019

Lammsbräu verleiht Nachhaltigkeitspreis für bürgerschaftliches Engagement an „Rettet die Bienen!“

Das war noch einmal eine schöne und unerwartete Belohnung für das Bündnis und unsere großartige Teamleistung für den Schutz unserer bedrohten Tiere und Pflanzen in Bayern. Wir danken den 1,75 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützern in Bayern und blicken schon wieder nach vorn, denn dem ersten Schritt zum Schutz unserer Lebensgrundlagen sollen rasch viele weitere folgen.

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6. Juni 2019

Keine Verwässerung der Ergebnisse des Runden Tisches

Bayern steht vor einer Zeitenwende im Tier- und Pflanzenschutz. Die Bürgerinnen und Bürger haben mit dem Volksbegehren den Weg aufgezeigt, jetzt kommt es darauf an, dass ihn alle relevanten Akteure mitgehen. Vor allem unsere Städte und Gemeinden sind dann in der Pflicht, ihre Flächen umweltgerecht zu bewirtschaften. So schaffen wir Kleinode der Artenvielfalt.

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23. Mai 2019

Kein Haushaltsvorbehalt beim Vertragsnaturschutz

Damit die Vertragsteilnehmer davon ausgehen können, dass ihre Verträge auch Bestand haben und nicht einseitig aufgrund anderer Präferenzen bei den Haushaltsmitteln durch die Staatsregierung gekündigt werden, soll der Haushaltsvorbehalt gestrichen werden. Die erforderlichen Mittel für den Vertragsnaturschutz sind im Vergleich zum Gesamthaushalt so gering, dass sie auch in Zeiten knapper Kassen vertragsgemäß geleistet werden können.

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Besondere Verantwortung von Staat und Gemeinden bei der Umsetzung des Artenschutzgesetzes

In Art. 1 wird Satz 5 durch folgende Sätze 5 bis 7 ersetzt:
„(5) Die Pflege von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand soll die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigen und die Artenvielfalt bewahren. (6) Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen in ihrer ökologischen Beschaffenheit und mit ihrer Artenvielfalt erhalten werden. (7) Bei der Überlassung von ökologisch besonders wertvollen Grundstücken an Dritte ist die Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 und 5 sicherzustellen.“

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12. April 2019

Drei Fragen an Ludwig Hartmann zum Abschluss der Arbeitskreise des Runden Tisches

Die zentrale Botschaft nahezu aller Experten, die in den Arbeitskreisen zu Wort kamen, lautete: Das Volksbegehren ist ein gutes Fundament. Für mehr wirksamen Tier- und Pflanzenschutz in Bayern, für den Schutz unserer Natur und des Klimas, brauchen wir aber noch viele, viele zusätzlichen Bausteine. Und diese Bausteine – also zusätzliche Maßnahmen – wurden nicht nur entwickelt, sondern von der übergroßen Mehrheit der Teilnehmer letztlich auch empfohlen.

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9. April 2019

Gutes Fundament für mehr Artenschutz

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann und der BN-Vorsitzender Richard Mergner – sehen in den heute vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Eckpunkten für Umsetzungsvorschläge „ein gutes Fundament für mehr Umweltschutz in Bayern“. Auf diesem Fundament müssten allerdings weitere Stockwerke errichtet werden, damit aus dem besseren Artenschutz letztlich ein Paket für ganzheitlichen Umwelt- und Klimaschutz in Bayern werde.

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