15. Juni 2021

Forst Kasten

Die Heiliggeistspital-Stiftung München ist Eigentümerin von ca. 840 ha Wald im Süden Münchens, u.a. im Forst Kasten. Die Stiftung möchte im Forst Kasten auf 9,5 ha (um einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] zu entgehen, die ab 10 ha vorgeschrieben ist) den Wald roden und einen Pachtvertrag mit der Firma Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH, die dort eine Kiesgrube errichten will, schließen. Es handelt sich um Bannwald in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Regierung von Oberbayern hat als Aufsichtsbehörde in drei Stellungnahmen (den Fragestellern bekannte Aktenzeichen [Az.] jeweils 12.1-1222.3 M/H 02) dargelegt, dass die Stadträtinnen bzw.
Stadträte, die im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am 20.05.2021 über die Zuschlagserteilung an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH abstimmen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02457), als Organ der Stiftung und nicht als gewählte kommunale Mandatsträger handeln und im Falle einer Nichtzustimmung mit hohen Schadensersatzforderungen und juristischen Konsequenzen konfrontiert werden, also keine andere Wahl haben, als den Zuschlag an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH zu erteilen. Das bedeutet, dass die Stadträtinnen bzw. Stadträte den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern zufolge gegen ihre politische Überzeugung abstimmen müssen, um nicht juristisch belangt zu werden. Einige grundsätzliche und
für die Entscheidung erhebliche Fragen sind aus Sicht der Fragesteller jedoch noch offen und in den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern nicht angesprochen oder berücksichtigt worden. Den Fragestellern ist bewusst, dass diese offenen Fragen von der Staatsregierung nun nicht mehr vor der Abstimmung im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München beantwortet werden können.
1.1 Hat die Regierung von Oberbayern in ihren Stellungnahmen die Ausrufung des Klimanotstands in München berücksichtigt?

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11. Juni 2021

Nachhaltige Landwirtschaft, sanfter Tourismus – starke Region: Besuch der Naturparkhöfe Fränkische Schweiz

Gesunde Ernährung, sanfter Tourismus und eine sinnvolle Unterstützung der regionalen Strukturen: Die Kombination dieser Faktoren ist für die Landtags-Grüneneine vielversprechende Perspektive für Oberfranken und andere ländlich geprägte Regionen im Freistaat.

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8. Juni 2021

Auswirkungen der geplanten Rodung des Lehmholzes bei Teublitz

Die Gemeinde Teublitz plant im Lehmholz, einem Waldgebiet der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), ein 21 Hektar großes Gewerbe- und Industriegebiet. Das Lehmholz zeichnet sich durch zahlreiche Feuchtstandorte aus, denen gerade vor dem Hintergrund der Klimaüberhitzung hohe Bedeutung zukommt. Die ökologische Wertigkeit wird durch die Nachweise zahlreicher seltener und geschützter Arten gut dokumentiert.

1. a) Handelt es sich beim Lehmholz um einen historisch alten Waldstandort?
Detaillierte Informationen zur Waldhistorie des Lehmholzes liegen nicht vor und können in der vorgegebenen Antwortfrist auch nicht erhoben werden. Öffentlich zugängliche historische Karten im Bayernatlas legen jedoch nahe, dass das Lehmholz zumindest seit mehr als 100 Jahren bewaldet ist.
b) Welche besonderen ökologischen Eigenschaften weisen historisch alte Waldstandorte im Vergleich zu Neuaufforstungen auf ehemaligen Ackerstandorten auf?
Es kann davon ausgegangen werden, dass Standorte mit einer langen Waldtradition eine waldtypische Bodencharakteristik sowie Flora und Fauna ausbilden. Auf Neuaufforstungsflächen bilden sich diese charakteristischen Eigenschaften dann im Zeitverlauf aus und sind hierbei u.a. von Art und Lage der Aufforstung abhängig.

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28. Mai 2021

Auswirkungen des § 13b BauGB auf den Flächenverbrauch und Naturschutz in Bayern

1. a) Inwieweit ist der § 13b BauGB nach Ansicht der Staatsregierung vereinbar mit dem Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz, der besagt, dass die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt werden sollen?
Eine Überprüfung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) anhand der Vorgaben des Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz findet aufgrund der Normenhierarchie nicht statt. Die Regelung des § 13b BauGB wurde vom Bund als zuständiger Gesetzgeber der Bauleitplanung erlassen und ist daher vorrangig.
Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage ist zudem nicht als absolute Aufgabe zu verstehen, sondern als Zielbestimmung, die im Abwägungsprozess besondere Bedeutung gewinnt. Der Gesetzgeber hat nach Art. 20a Grundgesetz (GG) diese Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen.
§ 13b BauGB betrifft Pläne, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen und daher wegen des begrenzten Ausmaßes und ihres räumlichen Anschlusses an bereits bestehende im Zusammenhang bebaute Ortsteile voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen (BR-Drs. 612/19).

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11. Mai 2021

Verkauf von Staatswaldflächen für eine Industrieansiedlung in der Nähe des Guts Stillern, Gemeinde Penzing, Landkreis Landsberg am Lech

Dem Vernehmen nach laufen derzeit konkrete Planungen für die Errichtung eines großen holzverarbeitenden Betriebs im Bereich des Guts Stillern im Gemeindegebiet Penzing, Landkreis Landsberg am Lech.
Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
1. a) Ist es korrekt, dass die Bayerischen Staatsforsten planen, eine Fläche am Staatsgut Stillern im Gemeindegebiet Penzing an ein Unternehmen für Bauprodukte zu verkaufen?
b) Falls ja, um wie viele Hektar geht es?
c) Falls ja, wie viele Hektar Wald müssten für das infrage stehende Projekt gefällt werden?

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30. April 2021

Der Wolf in Bayern: Koexistenz von Wolf und Mensch ermöglichen

Es leben wieder Wölfe in Bayern. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsinstituts Forsa im Auftrag des Nabu und des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) zeigt: rund 75 Prozent der Menschen in Bayern begrüßen das. Denn der Wolf ist weder eine blutrünstige Bestie, noch ein besonderer Freund des Menschen. Er ist ein hoch anpassungsfähiges Wildtier und ein Beutegreifer, der seinen angestammten Lebensraum wiederbesiedelt. Wenn wir die richtigen Präventionsmaßnahmen ergreifen, können wir lernen, mit ihm zu leben.

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23. April 2021

Klimaschutzwald in Teublitz erhalten!

Der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, prangert „die Zerstörung des Waldes als grüner Lunge Bayerns“ an und appelliert an die Regierung: „Die vielen Bürgerproteste gegen die Rodung zeigen: Die Menschen in Bayern haben beim Schutz des Waldes einen klaren Wertekompass und setzen sich zur Recht zur Wehr, weil die Staatsregierung ihren Aufgaben im Klima- und Naturschutz nicht nachkommt.“

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22. April 2021

Gute Ansätze aber Schlingerkurs bei „bio“ und „regional“

Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ begrüßt den gestern von Staatsministerin Michaela Kaniber im Landtag berichteten Aufwärtstrend bei Absatz, Fläche und Betriebszahlen der biologischen Landwirtschaft in Bayern. Aus Sicht des Trägerkreises entspricht der Schlingerkurs der Staatsregierung bei der Bewertung von „bio“ bzw. „regional“ jedoch nicht dem Tenor und dem Inhalt des Volksbegehrens Artenvielfalt.

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12. Februar 2021

Volksbegehren Artenvielfalt: Die Menschen sind schon weiter als die Regierung – Trägerkreis zieht nach zwei Jahren Bilanz

Zum zweiten Jahrestag des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 13. Februar fordert der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern und Gregor Louisoder Umweltstiftung die bayerische Staatsregierung auf, den Erwartungen der Menschen in Bayern gerecht zu werden und die neue Gesetzgebung konsequent umzusetzen. Zwei Jahre nach dem Ende der 14-tägigen Eintragungsphase, […]

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4. Februar 2021

Insektenschutz auch auf Bundesebene konsequent umsetzen!

Im Streit über die stockende Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung und das geplante Insektenschutzgesetz betont der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ die Notwendigkeit konsequenter Maßnahmen auch auf Bundesebene und in den anderen Bundesländern. Die Organisationen fordern daher von der Bundesregierung ihr Aktionsprogramm umzusetzen und dem Artensterben endlich Rechnung zu tragen.

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