1. Februar 2013

Biodiversitätsstrategie umsetzen VII: Forschung Klimakatastrophe und Biodiversität – Neuorientierung des Schutzgebietsregimes

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Auswirkungen der Klimakatastrophe auf die Artenvielfalt und auf Ökosysteme umfassend erforschen zu lassen. Mit dem Forschungsprogramm soll der mögliche Bedarf für eine Neuorientierung des Schutzgebietsregimes ermittelt werden.

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18. Mai 2012

Schwarz-gelb setzt die Energiewende in den Sand – Unterlagen der Pressekonferenz

Im Mai 2012 hat die Bayerische Staatsregierung das Energiekonzept „Energie innovativ“ vorgelegt und damit nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine komplette Kehrtwende ihrer bisherigen Energiepolitik eingeleitet. Für die Staatsregierung war die Energiewende, eine zentrale Forderung der Grünen seit ihrer Gründung, bis dahin unsinnig und unrealistisch gewesen. So erklärte der Vorsitzende der Enquete-Kommission „Mit neuer Energie in das neue Jahrtausend“, Dr. Markus Söder, noch im Jahr 2003 bei der damaligen Abschlussdebatte im Plenum des Bayerischen Landtags:
„Die Mehrheit der Experten hat als ganz wichtig festgestellt: In Bayern ist nicht etwa eine Energiewende nötig, es ist nicht eine grundsätzliche Abkehr von den Leitlinien unserer Politik notwendig, ganz im Gegenteil, der bayerische Energiemix hat seine Bestätigung gefunden. Die Fakten belegen es auch, und es wäre unvernünftig und unklug dies zu ignorieren.“

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28. Juni 2009

Landwirtschaftliche Privilegierung von Flächen im Außenbereich

Ein Landwirt aus Pöcking hat bei der Gemeinde Starnberg den Antrag auf Privilegierung zum Bau eines Pferdebetriebes im Ortsteil Percha gestellt. Bei der beantragten Fläche handelt es ich um ein Gebiet, das zugleich Fortpflanzungsstätte des sich auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten befindlichen Kiebitzes ist. Laut Stellungnahme an die Stadt Starnberg vom 26.3.2009 erteilte die Regierung von Obb. der Stadt Starnberg trotzdem eine Befreiung nach § 62 BNatSchG für das angefragte Gebiet, über welche sie selber verfügen kann. Die Gemeinde sowie das Landratsamt Starnberg haben sich gegen die Befreiung ausgesprochen, jedoch hat das Landratsamt in eine Vorabprüfung des Antragsstellers eingewilligt. Dieser selbst hat gegen die Ablehnung des Bauantrages geklagt.

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