Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen V – Verbindliches Personalbemessungsverfahren einführen
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege ein verbindliches Personalbemessungsverfahren einzuführen, welches den tatsächlichen zeitlichen Aufwand in der Pflege angemessen abbildet und den neuen qualitativen Anforderungen insbesondere bei der Versorgung demenzkranker Menschen gerecht wird. Das Personalbemessungsverfahren sollte in die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz aufgenommen werden.
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