14. November 2012

Studiengebühren abschaffen – berufliche Weiterbildung finanziell fördern

Unser Dringlichkeitsantrag vom 14.11.2012

Der Landtag wolle beschließen:
Akademische und berufliche Bildung sind gleichwertig. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen noch deutlich stärkere Anstrengungen unternommen werden. Ein Teilaspekt ist es, die finanziellen Voraussetzungen beim Erwerb eines Universitätsabschlusses und bei einer beruflichen Weiterbildung sowie vergleichbarer Abschlüsse anzugleichen.
Bei einer Abschaffung der Studiengebühren müssen deshalb auch die Menschen, die sich durch berufliche Weiterbildung qualifizieren, stärker finanziell entlastet werden. Die Formen der Förderung in diesem Bereich sind vielfältig und hängen oft von den persönlichen Umständen des Einzelnen ab.
Deshalb wird die Staatsregierung aufgefordert, im zuständigen Ausschuss einen mündlichen und schriftlichen Bericht über die Formen der bisherigen Förderung der Meisterausbildung sowie vergleichbarer Abschlüsse vorzulegen.
Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, ein Konzept zur stärkeren finanziellen Entlastung der Meisterausbildung sowie vergleichbarer Abschlüsse vorzulegen, das sozial gerecht ist und die Bedingungen der akademischen Ausbildung und der beruflichen Ausbildung angleicht.
Darüber hinaus soll die Staatsregierung die Bedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Meister und vergleichbare Abschlüsse für ein Hochschulstudium verbessern.

Begründung:
Für den Erfolg einer Volkswirtschaft werden Menschen mit beruflicher Bildung und mit akademischen Abschlüssen gleichermaßen gebraucht. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich jeder und jede mit seinen bzw. ihren Talenten entfalten kann und dass die Gesellschaft jeden und jede wertschätzt.
Berufliche Bildung genießt in Bayern noch längst nicht den gleichen Stellenwert wie akademische Abschlüsse.
Bei einer möglichen Abschaffung der Studiengebühren bedarf es einer Debatte um eine Angleichung der finanziellen Voraussetzung für Menschen mit Meisterabschluss sowie vergleichbarer Abschlüsse. Ein Bericht über die verschiedenen Formen der Förderung liefert eine belastbare Datengrundlage für eine weitere Diskussion im Landtag.
Ein weiterer Schritt ist die Vorlage eines Konzeptes zur Angleichung der Bedingungen von akademischer Bildung und beruflicher Weiterbildung. Es soll eine soziale Komponente enthalten, die vielfältigen Formen der beruflichen Weiterbildung (z.B. Teil-zeit und Vollzeit) berücksichtigen und Kriterien entwickeln, die einer Angleichung der Voraussetzungen Rechnung trägt.
Eine Verbesserung der Bedingungen für den Zugang zur Universität signalisiert darüber hinaus Wertschätzung für die berufliche Bildung und erhöht die Durchlässigkeit des Bildungssystems.