Streuobstwiesenkartierung: K.o.-Kriterium Meterstab
„Die Kartierung der Streuobstwiesen muss nach dem Kriterium der Artenvielfalt erfolgen – und nicht nach dem Meterstab. Die Söder-Regierung trickst mit der Veränderung der Kronenhöhe das Volksbegehren Artenvielfalt nach allen Regeln der Kunst aus – Annehmen, verwässern, verhöhnen: So lautet offensichtlich die neue Marschroute des CSU-Ministerpräsidenten“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann. Die Söder-Regierung setzt als Maßstab für einen Schutz der Streuobstwiesen eine Mindesthöhe für Hochstämme von 1,80m statt wie bisher 1,60m an. „Das ist ein K.o.-Kriterium für den größten Teil unserer wertvollen Streuobstbestände. Sie fallen aus den bisher kartierten Lebensräumen raus und der Aderlass an unserer Artenvielfalt geht weiter.“
Streuobstbestände gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Bayern. Sie sind ein Paradies für seltene und gefährdete Insekten und Vögel. Seit 1965 sind 70 Prozent der Streuobstbestände in Bayern verschwunden und jährlich wurden 100 000 Streuobstbäume gefällt. „Dieses Paradies ist leider stark gefährdet. Denn mit dieser Ausführungsverordnung bleibt vom Schutz der Streuobstwiesen nicht mehr viel übrig. Selbst bisher als Biotope ausgewiesene Flächen können aufgrund der rigiden Regeln problemlos gefällt werden“, erklärt der Sprecher für Naturschutz, Patrick Friedl. „Wir müssen endlich ernsthaft anfangen, die Artenvielfalt in Bayern zu erhalten. CSU-Ministerpräsident Söder und FW-Umweltminister Glauber missachten den Willen der breiten Mehrheit der Bevölkerung, indem sie das Artenschutz-Volksbegehren aushöhlen.“