7. März 2013

Straßenbahnförderung erleichtern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG) in den Landtag einzubringen, der es erlaubt, Straßenbahnen auch auf straßenbündigem Bahnkörper, zu fördern.

Begründung:
Das BayGVFG erlaubt die Förderung von Investitionen in Straßenbahnen derzeit nur, wenn die Straßenbahn mindestens auf besonderem Gleiskörper geführt wird. Straßenbündige Bahnkörper können nicht gefördert werden. Aufgrund beengter Platzverhältnisse ist es oft nicht möglich, den Bahnkörper im Verkehrsraum öffentlicher Straßen vom übrigen Verkehr durch Bordsteine, Leitplanken, Hecken, Baumreihen oder andere ortsfeste Hindernisse zu trennen. Da eine bevorrechtigte Führung der Straßenbahn auch anders als durch bauliche Trennung möglich ist, sollte auf die Forderung nach einem besonderen Bahnkörper verzichtet werden. Kriterium für die Förderfähigkeit muss sein, dass die Straßenbahn vorankommt und Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat (Ampelvorrang, Räumschaltung, Abmarkierungen o.ä.).