Straßenbahnförderung erleichtern
Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.02.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG) in den Landtag einzubringen, der es erlaubt, Straßenbahnen auch auf straßenbündigem Bahnkörper, zu fördern.
Begründung:
Das BayGVFG erlaubt die Förderung von Investitionen in Straßenbahnen derzeit nur, wenn die Straßenbahn mindestens auf besonderem Gleiskörper geführt wird. Straßenbündige Bahnkörper können nicht gefördert werden. Aufgrund beengter Platzverhältnisse ist es oft nicht möglich, den Bahnkörper im Verkehrsraum öffentlicher Straßen vom übrigen Verkehr durch Bordsteine, Leitplanken, Hecken, Baumreihen oder andere ortsfeste Hindernisse zu trennen. Da eine bevorrechtigte Führung der Straßenbahn auch anders als durch bauliche Trennung möglich ist, sollte auf die Forderung nach einem besonderen Bahnkörper verzichtet werden. Kriterium für die Förderfähigkeit muss sein, dass die Straßenbahn vorankommt und Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat (Ampelvorrang, Räumschaltung, Abmarkierungen o.ä.). Durch die Änderung des BayGVFG könnte die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach durch den Freistaat zusätzlich mit bis zu 20 Mio. Euro gefördert werden und die betroffenen Kommunen entsprechend entlastet werden.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung am 07.05.2014 unter der Maßgabe, dass der Antrag geändert wird in
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) geändert werden kann, so dass Straßenbahnen auch auf straßenbündigem Bahnkörper gefördert werden können.
einstimmig beschlossen, nachdem ihn die CSU-Fraktion in der Originalfassung in den vorberatenden Ausschüssen noch abglehnt hatte.