6. Mai 2015

Sprachkompetenz von Anfang an – Kursangebote für alle Flüchtlinge erweitern, strukturieren und verbessern

Unser Dringlichkeitsantrag vom 06.05.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. zukünftig sicherzustellen, dass auch für dezentral untergebrachte Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber Zugang zu entsprechenden Sprachkursangeboten besteht;

2. ein landesfinanziertes freiwilliges Deutschkursangebot für diejenigen Menschen zu realisieren, denen der Zugang zu Integrationskursen nicht bzw. noch nicht möglich ist und im Rahmen des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2016/2017 ausreichende Mittel für dessen Fortführung vorzusehen;

3. zeitnah auf Grundlage der bereits bestehenden Strukturen (wie z.B. der Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement oder der Freiwilligenagenturen) Anlaufstellen zur besseren Steuerung der Sprachkurse für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu schaffen bzw. auszubauen;

4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Sprachkurse und Integrationskurse auch für Flüchtlinge im Asylverfahren und Geduldete geöffnet werden;

5. sich auf Bundesebene für eine angemessene Aufstockung der Mittel für Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung einzusetzen.

Begründung:

Für Asylsuchende wie für Migrantinnen und Migranten stellt die sprachliche Verständigung eine Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe dar. Deutschkenntnisse ermöglichen die Kommunikation mit Behörden, Ärzten und der Aufnahmegesellschaft und sind unabdingbar für die Arbeitsmarktintegration. Fehlende Sprachkenntnisse hingegen verunmöglichen die Integration, später nachgeholter Spracherwerb erschweren und verzögern die Integration. Deshalb ist die frühzeitige Vermittlung von Deutschkenntnissen von größter Bedeutung für die Flüchtlinge und für deren Integration in unsere Gesellschaft.

Das bestehende Angebot an Sprachvermittlung und Sprachkursen in Bayern gleicht einem Flickenteppich und wird seiner Bedeutung nicht gerecht. Die Schaffung von Anlaufstellen führt zu einer besseren Koordinierung der unterschiedlichen Angebote der Sprachvermittlung. Ohne entsprechende Standards der Sprachvermittlung wird oft auch der spätere Übergang in weiterführende Sprachkurse erschwert. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen liegt eine anerkannte Kompetenzstufenskala vor, die als Orientierung sowohl für Unterrichtende als auch für Lernende dient.

Die bestehenden Lücken beim Spracherwerb können z.B. über eine landesseitige Aufstockung des durch den Bund finanzierten Sprach- und Integrationskursangebots geschehen oder durch andere Kursangebote, die auf das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hinführen. Parallel ist die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin konsequent für eine Öffnung des Zugangs für Asylsuchende zu den Integrationskursen und für eine gleichzeitige Ausweitung der Platzkapazitäten einzusetzen.

Ohne Deutschkenntnisse tendieren die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gegen Null. Deshalb sind die Kurse zum berufsbezogenen Deutschunterricht (ESF-BAMF-Kurse) besonders wichtig. Allerdings sind die Mittel für diese Kurse seit 2013 um ein Drittel gekürzt worden, anstelle sie entsprechend der steigenden Flüchtlingszahlen aufzustocken. Für die Jahre 2015 bis 2017 stehen bundesweit nur 60 Mio. Euro zur Verfügung. Das ist – zumal bei steigenden Zugangszahlen – weder nachvollziehbar noch hinnehmbar und führt absehbar dazu, dass viele Asylsuchende und auch Flüchtlinge keinen Zugang zu ESF-BAMF-Kursen haben. Wer die Zugangsbedingungen für Flüchtlinge am Arbeitsmarkt verbessern will, muss für ein deutlich verbessertes Sprachangebot sorgen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.