Seilbahnförderung und Förderung künstlicher Beschneiung in Bayern – Stand 2021
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christian Zwanziger, Ludwig Hartmann, Maximilian Deisenhofer, Patrick Friedl, Christian Hierneis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.11.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie durch Staatssekretär Roland Weigert im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 08.12.2021
Der Wintertourismus in Bayern steht unter dem Einfluss der Klimakrise. Prognosen sagen weiter sinkende Schneesicherheit vorher, in der Wissenschaft ist der „Christmas–Easter Shift“ ein bekanntes Phänomen, Wintersportorte schaffen bereits Angebote fernab der Pisten für einen Winterurlaub ohne Schnee. In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage vom 7. Juli 2021 (Drs. 18/18710) betont auch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) die gravierenden Folgen der Klimakrise für den Skitourismus und die daraus resultierende Notwendigkeit für Wintersportdestinationen, andere Tourismussegmente zu erschließen. Dennoch setzen viele Skigebiete weiter auf künstliche Beschneiung. Die Staatsregierung fördert neben der
Modernisierung von Seilbahnen auch den Neu- und Ausbau von Anlagen für künstliche Beschneiung aus verschiedenen Haushaltstiteln.
1.1 Wie viele Anträge auf Förderung von Neu- und Ausbau von Seilbahnanlagen oder Anlagen für künstliche Beschneiung wurden im Rahmen bayerischer Programme (Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten, Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft, Gemeinschaftsaufgabe, ggf. weitere) in den vergangenen zehn Jahren eingereicht (bitte nach Landkreis, Förderprogramm, Jahr, Höhe der beantragten Förderung, Gesamtinvestitionssumme und Art des Investitionsvorhabens aufschlüsseln)?
1.2 Wie viele solcher Förderanträge wurden in den vergangenen zehn Jahren nicht genehmigt bzw. wurden nach Vorgesprächen zurückgezogen (bitte soweit verfügbar nach Programm, Jahr, Höhe der beantragten Förderung, Art des Investitionsvorhabens und Landkreis aufschlüsseln)?
1.3 Wie viele Förderanträge wurden in den vergangenen zehn Jahren bewilligt (bitte nach Programm, Jahr, Höhe der Förderung, Art des Investitionsvorhabens und Landkreis aufschlüsseln)?
2.1 In wie vielen Skigebieten wurden dadurch Seilbahn- oder Beschneiungsanlagen neu- oder ausgebaut (bitte jeweils die Zahlen für Seilbahnanlagen und Beschneiungsanlagen aufgeschlüsselt nach einzelnen Skigebieten nennen)?
Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und Modernisierung bestehender Seilbahnanlagen im Rahmen der (2009 erstmalig in Kraft getretenen) Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten vom 29. November 2019 (BayMBI. Nr. 535) sowie im Rahmen der geltenden Richtlinien des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Seit 2011 wurden 70 Anträge im Rahmen der genannten Förderprogramme gestellt. Davon wurden 55 Anträge bewilligt, acht zurückgezogen bzw. ruhen und sieben Anträge befinden sich in der Prüfung. Bezüglich der Daten im Einzelnen wird auf die beigefügte Übersicht Anlage Seilbahnförderung verwiesen. Darüber hinaus fördert der Freistaat Investitionsmaßnahmen an leistungssportlichen Trainingsstätten (Bundesstützpunkte und Landesleistungszentren) u.a. im Rahmen seiner Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats zur Förderung
des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 30. Dezember 2016, AIIMBI. 2017, S. 14 ff., zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2020 [BayMBl. Nr. 809]; bei leistungssportlichen Trainingsstätten des Hochleistungssports gemeinsam mit dem Bund. Hierbei können auch Errichtungskosten für Seilbahn- und Beschneiungsanlagen gefördert werden.
Im Bereich der leistungssportlichen Trainingsstätten wurden in den letzten zehn Jahren im Wesentlichen Erneuerungs-, Ertüchtigungs- oder Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Beschneiungsanlagen und Seilbahnen staatlich gefördert. Lediglich im Landesleistungszentrum Ski Nordisch sind in den Jahren ab 2014 Beschneiungsanlagen mit staatlicher Unterstützung neu errichtet worden. Bezüglich der Daten im Einzelnen wird auf die beigefügte Übersicht Anlage Sportförderung verwiesen. Zum Teil wurden bzw. werden Beschneiungsanlagen und Seilbahnen im Rahmen von größeren Maßnahmen als Teilmaßnahmen ausgeführt, so dass eine exakt trennscharfe Zuordnung von Einzelmaßnahmen nicht möglich ist. Insofern wurden die tatsächlichen Fördersummen teilweise lediglich mit Näherungswerten ermittelt und der Beantwortung der Fragen zugrunde gelegt; eine Differenzierung zwischen beantragter Förderung und tatsächlicher Förderung wäre deshalb nur mit erheblichem Aufwand möglich.
…
Die vollständige Anfrage finden Sie hier