3. Juni 2014

Schutz für den Steigerwald

Unser Dringlichkeitsantrag vom 03.06.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag begrüßt die Ausweisung des Waldgebiets „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ als geschützter Landschaftsbestandteil.

Der Landtag stellt fest, dass „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ ein Lebensraum von europäischer Bedeutung ist und stellt sich klar hinter die Ziele des § 2 (Schutzzweck) der Verordnung.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Landkreis Bamberg bei seinen Bemühungen um den Schutz des Steigerwalds zu unterstützen und alle Aktivitäten mit dem Ziel, dass die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil aufgehoben wird, unverzüglich einzustellen.

Begründung:

Der Landtag sollte u.E. die Schutzzwecke des § 2 der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ unterstützen.

Folgende Schutzziele werden dort aufgeführt:

1. Den Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung für den Steigerwald repräsentativer, standort- typischer, naturnaher, großflächiger und unzerschnittener Buchenwald- und Auwaldgesellschaften mit ihren charakteristischen, mykologischen, floristischen und faunistischen Artausstattungen, sowie ihren gesamten natürlichen Sukzessionsprozessen.

2. Die Entwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Laubwaldgesellschaften ohne forstliche Nutzung zur Entwicklung des Biotopverbundes zwischen den beiden bestehenden Naturwaldreservaten Waldhaus und Brunnstube zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung dauerhaft überlebensfähiger Populationen einer standorttypischen Waldfauna und Waldflora, insbesondere der an Alt- und Totholz gebundenen Organismen.

3. Die Sicherung und den Erhalt von über 100- jährigen Bäumen mit ihren charakteristischen Biotopqualitäten und als Grundlage einer naturnahen Walddynamik.

4. Die Sicherung und Entwicklung von historischen Teichen und Offenlandflächen im Wald sowie von Waldtümpeln.

5. Der Schutz der maßgebenden Lebensraumtypen und Arten des FFH-Gebiets „Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwaldes“ (Nr. 6029- 371.06) als Bestandteile des nationalen und inter- nationalen Biotopverbundes natürlicher und naturnaher europäischer Buchenwaldökosysteme (Hainsimsen-Buchenwald Luzulo-Fagetum, EU- Code 9119, Waldmeister-Buchenwald Asperulo-Fagetum, EU-Code 9130, Auenwälder mit Alnusglutinosa und Fraxinus excelsior, Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae, EU-Code 91E0, feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, EU-Code 6430).

6. Der Schutz der maßgebenden Vogelarten des SPA-Gebietes „Oberer Steigerwald“ (Nr. 6029- 471.02).

Mit diesen Zielen ist ein nachhaltiger Schutz eines kleinen Teils des Steigerwalds gewährleistet.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 04.06.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 52:106 Stimmen abgelehnt.