2. Februar 2022

Schutz des Steigerwalds

Anfragen zum Plenum des Abgeordneten Ludwig Hartmann zur Plenarsitzung am 02.02.2022 mit der dazu eingegangenen Antwort der Staatsregierung

Ich frage die Staatsregierung, welche konkreten Schlussfolgerungen sie aus dem Passus des Ampel-Koalitionsvertrags auf Bundesebene („Wir stoppen den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz.“, Seite 39) in Bezug auf die Zukunft des Steigerwalds zieht, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden müssten, sobald dieses Ziel Rechtssicherheit erlangt und welche Möglichkeiten die Staatsregierung angesichts dieses Passus noch sieht, ihre bisherige Position aufrecht zu erhalten?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Aus Sicht des Biodiversitätsschutzes sind alte naturnahe Buchenwälder von höchstem Wert. Ihr durchwegs günstiger Erhaltungszustand in den Natura 2 000-Buchenlebensraumtypen Bayerns spiegelt dies wider. Die Bundesregierung hat noch keine Festlegungen getroffen, wie sie ihre Absicht aus dem Koalitionsvertrag umsetzen möchte, insbesondere auf welche Art der Schutz erfolgen soll, welche Kriterien gelten sollen und welche Entschädigungslösungen für betroffene Waldbesitzer ggf. ins Auge gefasst werden. Zu den Auswirkungen dieser Koalitionsaussage auf einzelne Waldgebiete in Bayern können deshalb noch keine Aussagen getroffen werden.