Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Schulen mit NS-belasteten Namensgebern unverzüglich umbenennen

Unser Antrag vom 23.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. im Ausschuss für Bildung und Kultus über den aktuellen Stand des Entscheidungsprozesses zur Umbenennung von Schulen zu berichten, deren bisherige Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt waren.
Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

a)  Wann werden das Wernher-von-Braun-Gymnasium in Friedberg und die nach Erwin Lesch benannten Sonderpädagogischen Förderzentren in Unterhaching, Neumarkt und die Außenstellen Aresing und Schrobenhausen des Sonderpädagogischen Förderzentrums Neuburg an der Donau umbenannt?

b)  Wie ist der Diskussionsstand zur Umbenennung bei der Hans-Herrmann-Grundschule und Hans-Herrmann-Mittelschule in Regensburg?

c)  Welche Hilfen wie Materialien und Informationen wurden diesen Schulen zur Verfügung gestellt?

d)  Wurden bei der Vorprüfung der Bezirksregierungen für den Bereich der Grund-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für den Bereich der Gymnasien und Realschulen neben Wernher von Braun, Hans Herrmann und Erwin Lesch weitere Namensgeber von Schulen ermittelt, die an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt waren?

e)  Wenn ja, um welche Namen und Schulen handelt es sich?

f)  Wurden in diesen Fällen die Schulen und Schulaufwandsträger informiert?

g)  Aus jeweils welchen Gründen wurde bei den Prüfungen die NS-Belastung als nicht ausreichend betrachtet, um eine Namensumbenennung zu befürworten?

h)  Sind der Staatsregierung Schulen bekannt, an denen Beteiligte wie Schüler, Lehrer, Eltern oder in deren Umfeld Umbenennungen wegen der NS-Biographie des Namensgebers gefordert werden?
2. Maßnahmen anzuregen und zu unterstützen, die an den betroffenen Schulen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Unterricht und Fortbildungen über die Beteiligung des bisherigen Namensgebers an NS-Verbrechen aufklären und Kommunen wie interessierte Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen in die Entscheidung zur Umbenennung einbinden.

3. an den betroffenen Schulen einen Diskussionsprozess über geeignete künftige Namensgeberinnen und Namensgeber anzuregen und zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere Personen Berücksichtigung finden, die während der NS-Zeit verfolgt wurden. Durch Informationsveranstaltungen sollen die betroffenen Kommunen und die interessierte Öffentlichkeit in die Entscheidung einbezogen werden.

Begründung:
Im April vergangenen Jahres hat der Landtag fraktionsübergreifend beschlossen, Schulen, die nach NS-belasteten Personen benannt sind, bei der Umbenennung zu unterstützen. Die Prüfungen des Kultusministeriums haben ergeben, dass insbesondere bei fünf Schulen eine Namensänderung unabdingbar ist.
Leider wurde die Chance verpasst, die Umbenennung mit Schuljahrbeginn zu vollziehen. Die zögerliche und teils ablehnende Haltung einzelner Schulverantwortlicher und erschreckende Äußerungen von Lehrern und Schülern im Fall des Friedberger Wernher-von-Braun-Gymnasiums sind über Bayern hinaus auf Unverständnis gestoßen. Dem Kultusministerium wurde vorgeworfen, dass es entschiedener auf eine Namensänderung hätte drängen und den Prozess abkürzen müssen. Die Vorkommnisse in Friedberg zeigen aber auch, dass es mit einer Umbenennung nicht getan ist. Es ist Aufgabe des Ministeriums, bei allen Beteiligten Einsicht in die Notwendigkeit der Entscheidung zu wecken. Es reicht nicht, wenn den Schulen lediglich biographische Informationen zu den bisherigen Namensgebern zugeleitet werden.
Offen bleibt auch, ob im Bericht der Staatsregierung alle in Frage kommenden Schulen erfasst wurden. So wurde z.B. die Realschule in Waldkraiburg nicht erwähnt, die nach Ferdinand Porsche benannt ist. Der SS-Oberführer und Wehrwirtschaftsführer war einer der treibenden Kräfte in der Kriegsindustrie des NS-Regimes. Ab Oktober 1941 beschäftigte er in seinem Rüstungsunternehmen Zwangsarbeiter, 1942 forderte er bei Hitler KZ-Häftlinge an.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unserem Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 mit der Maßgabe, dass folgende Änderungen durchgeführt werden, einstimmig zugestimmt:
1. Die Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„2. weiterhin Maßnahmen anzuregen und zu unterstützen, die an den betroffenen Schulen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Unterricht und Fortbildungen über die Beteiligung des bisherigen Namensgebers an NS-Verbrechen aufklären.“
2. Die Nr. 3 wird gestrichen.

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