Sanierungsbedarf bei staatlichen Gebäuden
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag mündlich und schriftlich über den Sanierungsbedarf der staatlichen Gebäude zu berichten.
Dabei ist insbesondere darzulegen,
– bei welchen Gebäuden in den kommenden beiden Jahren Sanierungsbedarf besteht,
– wie hoch voraussichtlich die Sanierungskosten sein werden,
– wann diese Kosten in den Staatshaushalt eingeplant werden müssen,
– weshalb die Sanierung notwendig wird
– und inwiefern der Bauunterhalt für das jeweilige Gebäude in den vergangenen zehn Jahren den Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (Jahresbericht 1999) entsprach.
Begründung:
Zuletzt während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2011/2012
sind in der Presse Berichte über neuen Sanierungsbedarf bei einem staatlichen Gebäude – in dem Fall die Neue Pinakothek in München – erschienen. Der Landtag war darüber bisher nicht informiert. Der Landtag hat aber einen Anspruch auf diese umfassende Information, um bei den Haushaltsberatungen entsprechende sachgemäße Etatbeschlüsse fassen zu können.