9. August 2021

Sanierung von Staatsstraßen in Bayern auf Basis der ZEB 2019

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Dr. Markus Büchler, Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.05.2021 Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch Kerstin Schreyer vom 09.08.2021

Nach Angaben der Staatsregierung ist die letzte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der bayerischen Staatsstraßen und Brückenbauwerke im Jahr 2019 erfolgt. Die Aufstellung des Koordinierten Erhaltungsprogramms für die Staatsstraßen und Brücken sei für die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Die folgenden Fragestellungen beziehen sich allesamt auf das folglich erneuerte Koordinierte Erhaltungsprogramm. Sollte es noch nicht vorliegen, bitten wir diese Schriftliche Anfrage zu beantworten, sobald dies der Fall ist.

Vorbemerkung:
Der Zustand der Staatsstraßen wird alle vier Jahre im Rahmen der Zustandserfassung
und -bewertung (ZEB) erhoben. Aufbauend auf den Ergebnissen der abgeschlossenen
ZEB-Kampagne hat die Staatsbauverwaltung in der Vergangenheit den netzweiten Erhaltungsbedarf für die Fahrbahnen in einem vereinfachten Verfahren mit durchschnittlichen Kostenansätzen abgeschätzt. Hierbei wurde die erfasste Streckenlänge, bei der
die Zustandsnote 4,5 als Schwellenwert überschritten war (sog. Schwellenwertüberschreitung), berücksichtigt.
Beim Staatsstraßennetz handelt es sich um ein historisch gewachsenes Straßennetz, dessen Straßenaufbauten teilweise nicht auf die heutigen Verkehre ausgelegt
sind. Die ungünstiger werdende Altersstruktur und die zunehmende Verkehrsbelastung
stellen große Herausforderungen dar. Daher müssen in den nächsten Jahren verstärkt
auch kostenintensive substanzverbessernde Maßnahmen und grundhafte Erneuerungen realisiert werden, um den Zustand nachhaltig verbessern zu können.
Die Staatsbauverwaltung wird den langfristigen Finanzbedarf für die Erhaltung der
Fahrbahnen daher aufbauend auf den Ergebnissen der ZEB 2019 mit einem Pavement Management System (PMS) ermitteln. Mit der Entwicklung eines PMS kommt die
Staatsbauverwaltung dem Landtagsbeschluss vom 4. Juli 2019, Drs. 18/2885, nach.
Da das PMS für das bayerische Staatsstraßennetz noch nicht fertig entwickelt und
eingeführt ist, können derzeit keine detaillierten Angaben zum künftigen Finanzbedarf
gemacht werden.
Das PMS mit seinem strategischen Ansatz über den gesamten Lebenszyklus dient
dazu, netzweite Betrachtungen für Bayern und gegebenenfalls einzelne Regierungsbezirke durchzuführen. Für das weitere Herunterbrechen der Ergebnisse auf kleinere
Teilnetze – wie z.B. Landkreise – ist es nicht geeignet. Hier dienen nach wie vor die
ZEB-Ergebnisse als Grundlage für die Aufstellung des Koordinierten Erhaltungs- und
Bauprogramms (KEB).
1. a) Wie viele Kilometer Straße in Bayern befinden sich in staatlicher Baulast
(aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
In der Baulast des Freistaates Bayern befinden sich ca. 14100 km Staatsstraßen.

…..
Die vollständige Anfrage finden Sie hier.