Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Nahverkehr

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 20. März 2013 mit der Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Ich frage die Staatsregierung:

Wie knapp sind die Regionalisierungsmittel, die der Freistaat u.a. zur Bestellung von Zügen des Nahverkehrs verwendet, nachdem das StMWIVT in der PM 119/13 vom 05.03.2013 meldete: „Trotz knapper Finanzmittel ist es uns gelungen, die Verbindung um 22:20 Uhr von München ins Allgäu einzurichten.“, wie erklärt sich die angebliche Knappheit der Mittel vor dem Hintergrund, dass die Zentralrechnung 2011 einen verbliebenen Rest von 373.724.195,83 Euro bei den Regionalisierungsmitteln, die der Bund dem Freistaat zur Verfügung stellt, ausweist, und warum bunkert das StMWIVT inzwischen mehr als 400 Mio. Euro nicht verausgabte Regionalisierungsmittel anstatt diese in den SPNV oder ÖPNV (z.B. 10-Minutentakt bei der S-Bahn München freitags, Stadt-Umland-Bahn usw.) zu investieren?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 

Ausweislich der Zentralrechnung des Freistaats Bayern 2011 handelt es sich bei dem ausgewiesenen Restbetrag von 373.724.195,83 Euro um den Betrag für das gesamte Kapitel 07 07. Der größte Ausgabetitel bei Kapitel 07 07 betrifft die Ausgaben für die Bestellleistungen des SPNV. Daneben sind verschiedene Ausgabetitel ausgewiesen, in denen Investitionskosten für verschiedene infrastrukturbezogene Ausgaben veranschlagt sind. Zu einem erheblichen Teil sind diese Haushaltsanschläge bereits gebunden. Es handelt sich beispielsweise um die Finanzierung des barrierefreien Ausbaus von Verkehrsstationen, um Investitionen in die Infrastruktur nichtbundeseigener Infrastrukturunternehmen und um Investitionszuschüsse für Fahrzeuge . Soweit insbesondere Regionalisierungsmittel für Infrastrukturinvestitionen eingesetzt werden, eine Option, die in der Frage ausdrücklich genannt wird, ist ein Ansparen der erforderlichen Mittel unumgänglich. Die Ausgabereste bei Kapitel. 07 07 sind für Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs reserviert. Schließlich muss darauf hingewiesen werden, dass die jährliche Steigerung von Infrastruktur-, Personal- und Energiekosten, die deutlich über der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel liegt, angesichts der langfristigen Bindungen der Verkehrsdurchführungsverträge umfangreiche Mehrbestellungen nicht mehr zulässt, wenn nicht mittelfristig ein Defizit selbst gegenüber der gesamten Summe der Bundeszuweisungen riskiert werden soll.

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