16. Februar 2017

Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Bayern

Unser Antrag vom 16.02.2017

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten, auf welche Weise sie erreichen will, dass auch in Bayern endlich die Vorgaben der EU-Luftreinhaltungsrichtlinie eingehalten werden. Dabei ist unter anderem zu berichten, welche Maßnahmen die Staatsregierung bislang getroffen hat, um diese Belastungen zu reduzieren, welchen Erfolg diese Maßnahmen hatten und welche weiteren Schritte wann mit welchen Zielsetzungen geplant sind.
2. Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz über die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 21. Juni 2016 zu berichten. Mit diesem Urteil wurde der Freistaat Bayern aufgefordert, den für München geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 μg/Kubikmeter im Stadtgebiet München enthält.

Begründung:

Zu 1.
Die Feinstaubbelastung in vielen bayerischen Städten ist nach wie vor viel zu hoch. Bis einschließlich 12. Februar 2017 verzeichnete das Umweltbundesamt in Nürnberg (Messstelle Von-der-Tann-Straße) 19 Grenzwertüberschreitungen, in München (Stachus) 18, in Würzburg (Stadtring Süd) 17, in München (Landshuter Allee) 16, in Augsburg (Karlstraße) 15 und in Passau (Stelzhamerstraße) 13 Überschreitungen. In der Tabelle der meisten Überschreitungen
Deutschlands ist Bayern sechs Mal unter den ersten elf vertreten. Die gesundheitlichen Gefahren sind erheblich: „Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität).“ (Umweltbundesamt)
Die EU hat sich mit ihrem Kurzzeitwert an den Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert, erlaubt aber für das Jahresmittel einen Wert von 40 μg/Kubikmeter, also einen Wert, der doppelt so hoch ist, wie von der WHO vorgeschlagen.
Auch die Belastung mit Stickstoffoxiden nimmt weiter zu. Laut lufthygienischem Jahresbericht des Landesamts für Umwelt (LfU) für 2015 stieg die Belastung im Durchschnitt aller Messstationen um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch in der vorläufigen Kurzauswertung für 2016 heißt es. „Für Stickstoffdioxid waren wie in den Vorjahren Grenzwertüberschreitungen beim Jahresmittelwert zu verzeichnen. Der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 μg/m3 wurde an den Messstationen München/Landshuter Allee (80 μg/Kubikmeter), München/Stachus (56 μg/Kubikmeter), Augsburg/Karlstraße und Nürnberg/Von-der-Tann-Straße (jeweils 46 μg/Kubikmeter), Würzburg/Stadtring Süd und Regensburg/Rathaus (jeweils 42 μg/Kubikmeter) überschritten.“

Zu 2.
Das VG München verpflichtet den Freistaat Bayern mit zwei am 21. Juni 2016 bekanntgegebenen Entscheidungen dazu, wirksamere Maßnahmen als bislang zur schnellstmöglichen Einhaltung des gesetzlichen Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in der Stadt München zu ergreifen. Das Verwaltungsgericht München gibt dazu als Begründung an:
Die NO2-Belastung liege an den Messstellen Landshuter Allee und Stachus im Jahresmittel erheblich über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert. Hieraus ergebe sich die im Verfahren des Verkehrsclub Deutschland (VCD) ausgesprochene Verpflichtung des Freistaates Bayern, in den Luftreinhalteplan für München geeignete Maßnahmen aufzunehmen, um den Grenzwert für NO2 schnellstmöglich einzuhalten. Der Freistaat Bayern gehe selbst davon aus, dass der Grenzwert an den genannten Messstationen ohne zusätzliche Maßnahmen keinesfalls vor dem Jahr 2025 (Stachus) bzw. 2030 (Landshuter Allee) eingehalten werden könne. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen seien deshalb nicht wirksam genug. Auch sei nicht zu erwarten, dass sich die erforderlichen Maßnahmen aus der vom Freistaat Bayern aktuell beabsichtigten gutachterlichen Untersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans ergeben werden. Konkrete, gegebenenfalls auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen würden darin nicht geprüft werden. Das Verwaltungsgericht München hat weiterhin die Änderung des Luftreinhalteplans innerhalb eines Jahres unter Androhung eines Zwangsgelds gefordert.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.