27. September 2012

Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 11: Rechtsextreme Konzerte unterbinden – Straftaten konsequent ahnden

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Aktionsprogramms für Bayern „Handeln gegen Rechtsextremismus“ Maßnahmen zu ergreifen, mit denen rechtsextreme Musikveranstaltungen konsequenter als bisher erfasst, kontrolliert oder bei eventuellen Straftaten unterbunden bzw. abgebrochen werden.

Begründung:
Die rechtsextreme Musikszene spielt für Neonazis in Bayern eine zentrale Rolle: Hier können sie Geld einnehmen, Nachwuchs rekrutieren und auf Konzerten Macht und Identität demonstrieren. Rechtsextreme Musik kann auf Jugendliche wie eine „Einstiegsdroge“ wirken. Außerdem gibt es Hinweise auf rechtsterroristische Verbindungen der Musikszene, etwa zum verbotenen Netzwerk „Blood & Honour“ und zur Terrorgruppe NSU, z.B. Hinweise auf Geldsammlungen für den NSU bei Neonazikonzerten in Bayern. Trotzdem gehen bayerische Behörden nicht energisch genug gegen Neonazi-Konzerte vor, der Journalist Thomas Kuban nennt Bayern „ein Paradies für Nazis”. Der Film „Blut muss fließen“ dokumentiert Straftaten bei Neonazi-Konzerten in Bayern, bei denen die anwesenden Beamten nicht eingeschritten sind.
Nach Angaben des Innenministers (Anfrage des Abg. Dürr „Rechtsextreme Aktivitäten in Bayern konsequent bekämpfen“, vom 9. Januar 2012, S. 7) „haben die polizeilichen Erfahrungen gezeigt, dass eine Bewertung vor Ort während der Veranstaltung ohne Kenntnis des Textes grundsätzlich kaum möglich ist (Lautstärke, Verständlichkeit, verschiedene Versionen)”. Er kennt das Problem also schon lange, zieht aber u.E. bisher keine Konsequenzen daraus. Weder werden die zur Beobachtung abgestellten Beamten gezielt geschult noch gibt es wie in anderen Ländern einen Leitfaden des Ministeriums, wie mit Neonazi-Konzerten zu verfahren ist. Deshalb können in Bayern zu oft Konzerte, die zu Hass und zu Gewalt aufstacheln, weil „strafrechtlich relevante Lieder“ (S. 6) gesungen werden, nicht wie in anderen Ländern sofort abgebrochen bzw. strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider mit den Stimmen der CSU, FDP und der Freien Wähler abgelehnt.