1. Juni 2016

Position der Staatsregierung zum Ausbau von Erneuerbaren Energien

Anfrage zum Plenum des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann (GRÜ) vom 01.06.2016

Wie will die Bayerische Staatsregierung den von Wirtschaftsministerin Ilse Aigner geäußerten Plan zur Drosselung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Norddeutschland konkret im neuen EEG verankern, welchen konkreten Zweck soll dies erfüllen und wie ist diese Planung mit den Ausbauzielen von Bundes- und Staatsregierung sowie der Mehrheitsmeinung der deutschen Bevölkerung, die einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien fordert, vereinbar?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bayern hat von Anfang an einen regionalen Steuerungsmechanismus im EEG gefordert, um eine bessere Synchronisierung von Erneuerbare-Energien-Ausbau und Netzausbau zu verwirklichen. Dies würde zu niedrigeren Systemkosten (Netzausbau, entschädigungslose Abregelung, Redispatch-Maßnahmen) führen und hätte damit auch eine entlastende Wirkung auf die Netzentgelte. Ein regional verteilter Ausbau der erneuerbaren Energien dient auch der Akzeptanz der Energiewende. Die in Zukunft auszuschreibenden Volumina für die Erneuerbaren Energien bleiben dabei unverändert.
Diese bayerische Forderung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) insofern aufgegriffen, als in definierten Netzengpassgebieten, in denen aufbauend auf einer Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber in erheblichem Umfang Abregelungsmaßnahmen zu erwarten sind, der Ausbau der Windenergie an Land begrenzt wird.
Das EEG-Ausbauziel soll in der EEG-Novelle nicht angetastet werden.