19. März 2014

Pflege in Bayern zukunftssicher machen IX Pflege-TÜV abschaffen – Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität reformieren

Unser Antrag vom 19.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine grundlegende Reform der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) im Pflegeweiterentwicklungsgesetz einzusetzen.

Dabei sollte die Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen im Rahmen des sog. Pflege-TÜV bis zur Umsetzung der Reform ausgesetzt werden. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität bedarf es einer grundlegenden Reform der Qualitätssicherung nach §§ 113 ff. SGB XI. Ein neues Prüfsystem muss sich an dem aktuellen Stand der Wissenschaft ausrichten, die tatsächliche Qualität der Pflege in den geprüften Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten abbilden, durch eine Reduzierung des Dokumentationsaufwands zu einer Entbürokratisierung der Pflege beitragen, sich konsequent an der tatsächlich erzielten Ergebnisqualität der Pflege und weniger an der minutiös dokumentierten Struktur- und Prozessqualität ausrichten, zu einer Harmonisierung der Prüfkriterien der verschiedenen Aufsichtsbehörden beitragen sowie für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine aussagekräftige Entscheidungshilfe darstellen.

Begründung:

Das derzeitige System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und die damit verbundenen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherungen haben nichts zum Verbraucherschutz und zur Transparenz beigetragen. Daran werden auch kurzfristige Nachbesserungen, wie die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbarte Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarung, nichts ändern. Eine bloße Überarbeitung oder Neubewertung der bisherigen Prüfkriterien reicht nicht aus. Notwendig ist vielmehr eine grundlegende Reform der gesamten Qualitätssicherung nach §§ 113 ff. SGB XI.

Die Pflegenoten im sog. Pflege-TÜV bilden nicht die tatsächliche Qualität der geprüften Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste ab. Sie bieten deshalb für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch keine brauchbare Entscheidungshilfe. Diese Fehlentwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung der Noten wider. Bei der Einführung des Pflege-TÜV war die schlechteste Durchschnittsnote eines Bundeslands 2,3. Derzeit ist kein Bundesland schlechter als 1,5. Bis zu einer grundlegenden Reform des gesamten Prüfsystems ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen nach § 115 SGB XI daher auszusetzen.

Ein neues Prüfsystem muss auf wissenschaftlich haltbaren Prüfkriterien basieren und ein Indikatorensystem entwickeln, das eine Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären und ambulanten Altenhilfe ermöglicht. Die bisherige Fokussierung auf eine minutiöse Struktur- und Prozessdokumentation muss durch eine Orientierung an der tatsächlich erzielten Ergebnisqualität ersetzt werden. Zur Absenkung des enormen Dokumentationsaufwands in der Pflege, muss dabei auch eine Harmonisierung der Prüfleitfäden der verschiedenen Aufsichtsbehörden bewirkt werden. Die Reform der Qualitätsprüfung und -berichterstattung benötigt die fachliche Begleitung durch wissenschaftliche Expertinnen und Experten. Die Organe der Selbstverwaltung in der Pflege sind an der Erarbeitung neuer Kriterien für die Qualitätsprüfung zu beteiligen.

Pflegebedürftige und deren Angehörige müssen anhand der Prüfergebnisse die Pflegequalität einer Einrichtung realistisch beurteilen können. Ein neues Prüfverfahren muss echte Transparenz gewährleisten und zu einer aussagekräftigen Entscheidungshilfe für die Betroffenen werden. Der bisherige Pflege-TÜV hat sich für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bewährt. Nach einer repräsentativen Umfrage nutzen nur 2,2 Prozent der Befragten den Pflege-TÜV als Informationsquelle. Die Pflegebedürftigen haben den Anspruch auf eine nutzerorientierte und transparente Qualitätsberichterstattung, die ihnen die Auswahl einer stationären Altenpflegeeinrichtung oder eines ambulanten Pflegedienstes erleichtert.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 mit der Maßgabe, dass der 2. Absatz gestrichen wird, einstimmig angenommen.