11. Mai 2011

Personalkosten der Bewerbungsgesellschaft München2018 GmbH

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 05.04.2011 mit den Antworten mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 11.05.2010 (kursiv dargestellt)

Laut meiner Anfrage vom 30.11.2009 wurden die Personalkosten der Bewerbungsgesellschaft im Dezember 2009 mit 20 % des Etats von damals noch 30 Millionen Euro kalkuliert. Mittlerweile sollten verbindlichere Zahlen für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 vorliegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. a) Welchen Anteil haben die Personalkosten am aktuellen Etat der Bewerbungsgesellschaft?
Zu 1. a):
Bezogen auf den geplanten Gesamtetat: 16,3 %.

b) Auf welche Summen beliefen sich die Personalkosten in den Geschäftsjahren 2009 und 2010?
Zu 1. b):
2009: 0,9 Mio. €; 2010: 2,3 Mio. €. 

c) Wie verteilten sich diese Summen auf die gemäß dem Internetauftritt der Bewerbungsgesellschaft genannten Geschäftsbereiche Geschäftsführung, Communications, Finance, International Relations, Marketing, Sports, Planning Processes, ARGE München 2018 AS&P/ PROPROJEKT?
Zu 1. c):
Im Geschäftsjahr 2010 verteilten sich die Personalkosten wie folgt auf die Geschäftsbereiche:
Geschäftsführung 23 %
Communications 18 %
Finance 14 %
International Relations and Sports 12 %
Marketing 23 %
Planning Processes 10 %
Die in der Frage genannte „ARGE München 2018 AS&P/ProProjekt“ ist kein Geschäftsbereich der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, sondern externer Auftragnehmer; Angaben über Personalkosten können daher nicht gemacht werden.

2. a) Gibt es außer den in 1 c erfragten Geschäftsbereichen noch weitere personalkostenrelevante Bereiche?
Zu 2. a):
Nein. 

b) Falls ja, welche Personalkosten entstanden jeweils in diesen Bereichen?
Zu 2. b):
Entfällt.

c) In welchem Verhältnis stehen die Personalkosten der Mitarbeiter/-innen der Bewerbungsgesellschaft zu den Ausgaben für externe Honorarverträge und den ggf. entrichteten Aufwandsentschädigungen an Mitglieder der Organe der Bewerbungsgesellschaft?
Zu 2. c):
Die Personalkosten für Mitarbeiter/-innen der Bewerbungsgesellschaft liegen unter den Ausgaben für externe Honorarverträge, auf die rund 31 % des Gesamtetats entfallen. 

3. a) Welche Aufgabe hat der Geschäftsbereich „ARGE München 2018 AS&P/ PROPROJEKT“?
Zu 3. a):
Vgl. Antwort zu Frage 1 c
.

b) Erhalten die Mitglieder des Kuratoriums Aufwandsentschädigungen?
Zu 3. b):
Nein. 

c) Falls ja, in welcher Höhe?
Zu 3. c):
Entfällt.

4. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen?
Zu 4. a):
Geschäftsführung einschließlich Assistenz: 4
Communications: 6
Finance: 4
International Relations und Sports: 6
Marketing: 8
Planning Processes: 4

b) Wie hoch ist der Frauenanteil an der Belegschaft?
Zu 4. b):
56 %.

c) Wie hoch ist der Frauenanteil in den Führungspositionen?
Zu 4. c):
Geschäftsführung: 0 %
Direktoren-Ebene: 40 %
Bereichsleiter-Ebene („Head-of-Ebene“): 73 %

5. a) Beschäftigt die Bewerbungsgesellschaft Menschen mit Behinderungen?
Zu 5. a):
Nein.

b) Sind für die Beschäftigten der Bewerbungsgesellschaft Bonuszahlungen im Falle einer erfolgreichen Bewerbung eingeplant?
Zu 5. b):
Bonuszahlungen bei erfolgreicher Olympiabewerbung sind in Einzelfällen vertraglich vereinbart.
c) Wenn ja, in welcher Höhe?
Zu 5. c):
In Summe 150.000 €. 

6. Falls München am 06.07.2011 nicht den Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2018 erhalten sollte:
a) Welche Auswirkungen hätte dies auf die Dauer der Verträge mit den Mitarbeiter(n)/-innen der Bewerbungsgesellschaft?
Zu 6. a):
Die Anstellungsverträge enden unabhängig von der Zuschlagsentscheidung des IOC zum überwiegenden Teil zum 31.07.2011 bzw. zum 31.08.2011. 

b) In welchem Maße und in welchem Zeitablauf würde sich in diesem Falle die Anzahl der Beschäftigten reduzieren?
Zu 6. b):
Mit Ablauf des 31.07.2011 reduziert sich die Anzahl der Beschäftigten von 32 auf 10. Mit Ablauf des 31.08.2011 reduziert sich die Anzahl der Beschäftigten auf 5, mit Ablauf des 30.09.2011 auf 2 Mitarbeiter. Zum 31.12.2011 werden alle laufenden Anstellungsverträge ausgelaufen sein.

7. Falls München am 06.07.2011 nicht den Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2018 erhalten sollte:
a) Zu welchem Zeitpunkt soll die Bewerbungsgesellschaft aufgelöst werden?
Zu 7. a):
Eine Entscheidung der Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH hierüber ist noch nicht gefallen. 

b) Welche Aufgaben wird die Bewerbungsgesellschaft im Zeitraum zwischen dem 06.07.2011 und ihrer Auflösung erledigen müssen?
Zu 7. b):
In erster Linie die Liquidation der Gesellschaft (vgl. auch Antwort zu Frage 7 a).

c) Wie würden sich die Personalkosten in diesem Zeitraum entwickeln?
Zu 7. c):
Vergleiche Antwort zu Frage 6 b. 

8. a) Erhalten die Aufsichtsratsmitglieder oder die Mitglieder der Gesellschafterversammlung Aufwandsentschädigungen?
Zu 8. a):
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten kein Sitzungsgeld und keine Aufwandsentschädigung, Reisekosten werden auf Antrag erstattet. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung erhalten keine Aufwandsentschädigung.

b) Falls ja, in welcher Höhe?
Zu 8. b):
Entfällt.

Anbei habe ich Ihnen meine schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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