Bericht über den Verbleib der Opfer des Unfalls im Atomkraftwerk Gundremmingen A im November 1975
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Umweltausschuss baldmöglichst einen Bericht über die Behandlung der beiden Opfer des Unfalls vom 19. November 1975 im Atomkraftwerk Gundremmingen A zu geben. Dabei soll insbesondere auf die Menge, die radioaktive Belastung und den Verbleib der nicht auf dem Friedhof in Lauingen beerdigten Körperteile der beiden Opfer eingegangen werden, sowie die Berichte, die in diesem Zusammenhang im Auftrag und durch die Bayerische Staatsregierung erstellt wurden, veröffentlicht werden.