Zielgerichtete Gefahrenabwehr durch den Rechtsstaat
Der Landtag setzt sich für ein entschlossenes, besonnenes und effektives Handeln in der Sicherheitspolitik ein. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
– Konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Befugnisse zur Gefahrenabwehr im Sicherheits- und Ausländerrecht und Beseitigung der Defizite beim Gesetzesvollzug;
– Zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren durch eine passgenaue und engmaschige Überwachung von Gefährdern;