Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes
Ich möchte jetzt nicht die gesamte Vorgeschichte des Gesetzentwurfs nochmals wiederholen. Kollege Sinner hat das ausführlich dargestellt. Uns geht es aber um einen Punkt, der uns schon beim Durchlesen des Entwurfs aufgeschreckt und erstaunt hat. Es kommt uns ein bisschen so vor, als ob die Staatsregierung über das Ziel hinausgeschossen ist und etwas „brüsselhörig“ agiert hat.
Indem für die fünf einzelnen Rundfunkprogramme konkrete Schwerpunkte festgeschrieben werden, nehmen wir uns erheblich den Spielraum, im Rundfunkrat zum Beispiel die Schwerpunkte anders zu gewichten. Wir würden jedes Mal einen Gesetzesänderungsprozess benötigen, um eine Abweichung vornehmen zu können. Das ist für uns eine Beschneidung der Kompetenz des Rundfunkrates. Wir würden sogar noch einen Schritt weitergehen – ich gehe nachher noch kurz auf den interfraktionellen Antrag ein – und erst einmal versuchen, ob wir es dabei belassen könnten, die Anzahl der Sender festzulegen und dann zu schauen, was passiert, ohne vorzeitig sämtliche Themen aufzuzählen.