Gesetzentwurf der SPD: Absenkung des Wahlalters
Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann mich den Ausführungen der SPD im Großen und Ganzen anschließen. Ich möchte mit einem Thema anfangen, das Herr Kollege Heike von der CSU in die Debatte geworfen hat. Auch Sie, Herr Heike, haben nicht wirklich neue Argumente gebracht. Sie haben den Aspekt, dass ein Jugendlicher mit 16 Jahren wählen darf, aber noch keine rechtskräftigen Verträge unterschreiben darf, wieder ganz an den Anfang gestellt. Es liegt aber in der Natur der Sache von Zivil- und Strafrecht, dass wir die Altersgrenze in diesem Bereich geschaffen haben, um die jungen Menschen vor etwas zu schützen. Wenn sie einen Vertrag abschließen, ohne dass ihnen die Konsequenzen bewusst sind, dann will man sie davor schützen. Auch im Strafrecht will man sie schützen. Niemand kann mir aber erzählen, dass wir junge Menschen davor schützen müssen, sich an der Demokratie zu beteiligen und ein aktives Wahlrecht auf kommunaler Ebene auszuüben.