Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 10: Rechtsextreme Aktivitäten in Bayern konsequent bekämpfen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre bisherigen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus zur „Präventionsarbeit“, „Überwachungs- und Kontrolldruck auf die rechtsextreme Szene“, „Konsequente Strafverfolgung“ (in Teil B des Handlungskonzepts) sowie „Intensivierung der repressiven und präventiven Maßnahmen“ (Bericht der Staatsregierung vom 26.07.12 zur Umsetzung des „Bayerischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus“, S. 22) im Hinblick auf deren Wirksamkeit zu überprüfen und als Teil eines Aktionsprogramms für Bayern „Handeln gegen Rechtsextremismus“ weiterzuentwickeln.