4. April 2016

ÖPNV in Bayern – Teil 1

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 05.02.2016 mit den Antworten des Staatssekretärs des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 04.04.2016 (kursiv gestellt)  

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1. a) 
Wie entwickelten sich die Fahrgastzahlen des ÖPNV in den einzelnen bayerischen Regierungsbezirken seit 2000 bis heute (absolut und prozentual)?
Zu 1. b) 
Wie entwickeln sich die Fahrgastzahlen des ÖPNV in den einzelnen bayerischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten seit 2000 bis heute (absolut und prozentual)?

Die Beantwortung der Fragen Nr.1 a) und 1 b) erfolgt aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam.
Die Daten sind in den tabellarischen Aufstellungen in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
Die bayerischen Unternehmen im ÖPNV sind verpflichtet, dem Bayerischen Landesamt für Statistik regelmäßig Daten über die Anzahl der beförderten Personen zu melden. Diese Daten umfassen die Jahre 2004 bis 2014. Infolge der Neukonzeption der Personenverkehrsstatistik mit Bussen und Bahnen ab dem Berichtsjahr 2004 sind die Zahlen mit denen früherer Jahre nicht vergleichbar, so dass auf eine Auswertung vor 2004 verzichtet wurde, um eine Verfälschung der Daten zu vermeiden. Erhoben werden die in der Anlage „Entwicklung der Fahrgastzahlen im ÖPNV absolut“ und „Entwicklung der Fahrgastzahlen im ÖPNV prozentual“ dargestellten Fahrgastdaten im Schienen- und Liniennahverkehr von Unternehmen mit Unternehmenssitz in Bayern. Die regionale Zuordnung der Fahrgäste richtet sich nach dem Unternehmenssitz.
Anderweitige Daten zu den tatsächlich beförderten Fahrgästen in den einzelnen Landkreisen liegen dem Freistaat nicht vor. Veränderungen im Zeitverlauf können zudem auch aus einer Unternehmenssitzverlagerung zum Beispiel in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Landkreis resultieren. Zudem weisen wir darauf hin, dass die ausgewiesenen Daten der Stichprobenunternehmen aus der jährlichen Erhebung nach einem speziellen mathematischen Hochrechnungsverfahren vom Statistischen Bundesamt ermittelt wurden. Stichprobenbedingte Fehler sind als gering zu bewerten, können jedoch insbesondere auf Kreisebene nicht ganz ausgeschlossen werden.
Die Daten für das Erhebungsjahr 2015 liegen noch nicht vor.
Zu 1. c) 
Wie viele neue Bushaltestellen und Bahnhaltepunkte wurden in Bayern seit dem Jahr 2000 bis heute geschaffen bzw. stillgelegt (jährlich, nach Bus- und Bahnhalten aufgeschlüsselt)?
Die Anzahl der geschaffenen Bahnhaltepunkte hat sich wie folgt entwickelt:
160603 OEPNV 1_1c
Die Entwicklung der stillgelegten Bahnhaltepunkte stellt sich wie folgt dar:
160603 OEPNV 1_1c-2

160603 OEPNV 1_1c-3
Die Einrichtung der Bushaltestellen obliegt dem örtlichen Straßenbaulastträger. Dem Freistaat liegen keine Erkenntnisse über die Entwicklung der geschaffenen bzw. stillgelegten Bushaltestellen vor.
Zu 2. a)
 Wie hat sich die Zahl der Buslinien je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt seit dem Jahr 2000 bis heute entwickelt?

Zu 2. b) 
Wie viele Buslinien wurden nicht mehr bedient bzw. eingestellt (aufgeschlüsselt nach Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)?

Zu 2. c) 
Wie viele Buslinien wurden neu geschaffen (aufgeschlüsselt nach Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)?
Die Beantwortung der Fragen Nr. 2 a), 2 b) und 2 c) erfolgt aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam.
Die Daten sind in beiliegender tabellarischer Aufstellung in Anlage 3 dargestellt.
Die Buslinien wurden in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt erfasst, die sie erschließen. Landkreisgrenzen überschreitende Linien wurden somit in beiden
Landkreisen bzw. kreisfreien Städten erfasst. Es sind nicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte sämtliche Daten verfügbar.
Die Entwicklung wurde mit den fünf Unterteilungen „++“ für stark gestiegen, „+“ für gestiegen, „0“ für gleichbleibend, „-“ für gesunken und „- -“ für stark gesunken dargestellt.
Die Buslinien im ÖPNV werden regelmäßig den örtlichen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst. Dadurch kommt es regelmäßig zu Änderungen der Linienstruktur, wie die Integration einer Linie in eine andere, den Zusammenschluss mehrerer Linien oder dem Herauslösen von Teilstücken einer Linie in neue selbstständige Linien. Die Anzahl der Linien selbst ist somit ständigen Schwankungen unterworfen, die jedoch keinerlei Rückschlüsse auf das Angebot der Verkehrsbedienung zulassen. Die Daten sind daher grundlegend immanent verfälscht.
Zu 3. a) 
Wo in Bayern stehen Anrufsammeltaxis oder ähnliche nicht liniengebundene, nachfrageorientierte ÖPNV-Angebote zur Verfügung (Zahlen bzw. Standorte bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Zu 3. b)
 Wie entwickelte sich die Zahl der Anrufsammeltaxis und ähnlicher nicht liniengebundener nachfrageorientierter ÖPNV-Angebote seit dem Jahr 2000 bis heute (bitte jährlich nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Die Beantwortung der Fragen Nr. 3 a) und 3 b) erfolgt aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam.
Die nachfrageorientierten und nicht liniengebundenen Angebote wurden in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt erfasst, die sie erschließen. Landkreisgrenzen überschreitende Angebote wurden somit in beiden Landkreisen erfasst. Neben den hier angeforderten nicht liniengebundenen Verkehren existieren regelmäßig liniengebundene bedarfsorientierte Angebote, die nicht erfasst wurden. Es sind nicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte sämtliche Daten verfügbar. Für eine sachgerechte Antwort wurde darauf abgestellt, wie viele solcher Angebote in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt vorhanden sind.
Die Daten sind in beiliegender tabellarischer Aufstellung in Anlage 4 dargestellt.
Zu 4. a) 
Wo in Bayern gibt es Nachtbusse oder ähnliche ÖPNV-Angebote zwischen 20 und 6 Uhr (Zahlen bzw. Standorte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

Zu 4. b) Wie viele Strecken bzw. Linien bedienen Nachtbus- oder ähnliche ÖPNV- Angebote zwischen 20 und 6 Uhr pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt?

Zu 4. c) Wie hat sich die Zahl der Nachtbusse oder ähnlicher ÖPNV-Angebote zwischen 20 und 6 Uhr seit dem Jahr 2000 bis heute entwickelt (bitte jährlich nach Landkreisen aufschlüsseln)?

Die Beantwortung der Fragen Nrn. 4 a), 4 b) und 4 c) erfolgt aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam.
Als Nachtbusse wurden regelmäßig nur die Busangebote betrachtet, die die gesamte Nacht verkehren. Linien, die ganztägig und bis in die Abendstunden und somit auch nach 20 Uhr verkehren, wurden bei dieser Betrachtung daher nicht berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass gerade in den Ballungsräumen und großen Städten die regulären Linien häufig bis 24 Uhr oder auch 1 Uhr verkehren und somit das Angebot ergänzen. Die Buslinien wurden in jedem Landkreis bzw. kreisfreier Stadt erfasst, die sie erschließen. Landkreisgrenzen überschreitende Linien wurden somit in beiden Landkreisen erfasst. Es sind nicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte sämtliche Daten verfügbar.
Die ÖPNV-Linienverkehre, insbesondere die Nachtbusse, erstrecken sich regelmäßig über ein größeres Gebiet, zum Teil über den gesamten Landkreis oder darüber hinaus, so dass eine exakte örtliche Zuordnung auf einen Sitz regelmäßig nicht möglich oder sachdienlich ist. Für eine sachgerechte Antwort wurde darauf abgestellt, wie viele Nachtbuslinien in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt vorhanden sind. Es liegen nicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte Daten seit dem Jahr 2000 vor. Die entsprechenden Daten sind in der tabellarischen Aufstellung in Anlage 5 dargestellt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.