27. Februar 2014

Neustart bei der Anmeldung von Bundesstraßen und Autobahnen des Freistaats für den Bundesverkehrswegeplan 2015

Unser Antrag vom 27.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Liste der vom Freistaat für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Bundesfernstraßen in eine Liste mit realistischem, plan- und finanzierbarem Umfang zu überarbeiten.

Dabei sind die einzelnen anzumeldenden Straßenprojekte nach ihrer Dringlichkeit (unter Verzicht auf längsgeteilte Dringlichkeiten) zu gewichten und nach folgenden objektiven Kriterien zu reihen:

─  Stärkung transeuropäischer Straßen und von Hauptverbindungsachsen

─  Beseitigung vorhandener Engpässe im Hauptverbindungsachsennetz

─  Verkehrssicherheit

─  Prüfung von Alternativen zu Neubaumaßnahmen

─  Berücksichtigung der intermodalen Betrachtung

─  Stärkung von Projekten und Maßnahmen zur intelligenten Straße und der verstärkten Nutzung der Straßenverkehrstelematik

─  Beachtung umwelt- und naturschutzfachlicher Aspekte (u.a. Lärm, Luftreinhaltung, Biotopverbund)

─  Bau- und Betriebskosten.

Begründung:

Bis Ende 2013 konnten die Länder ihre Autobahn- und Bundesstraßenprojekte, die in den Bundesverkehrswegeplan 2015 bis 2030 aufgenommen werden sollen, beim Bundesverkehrsminister anmelden. Mit seinen 400 zum Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Einzelprojekten im Bereich der Bundesfernstraßen, deren Bau mindestens 17 Mrd. Euro kosten würde, hat die Staatsregierung ein Straßenbau-Maximalprogramm vorgelegt, dessen Umsetzung 160 Jahre dauern und sämtliche Bedarfsplanmittel des Bundes für die nächsten 15 Jahre nur in Bayern verbauen würde. Die angemeldete Liste des Freistaats ist u.E. realitätsfern, weil sie sich in der angedachten Laufzeit des nächsten Bundesverkehrswegeplans nicht abarbeiten lässt. Die Liste ist eine reine Zusammenstellung wünschbarer Projekte. Die Oberziele der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan des Bundesverkehrsministeriums spiegeln sich in der Liste nicht wider. Es fehlt in der Liste eine Priorisierung nach Dringlichkeiten und eine Reihung der Projekte, was angesichts des Umfangs der Liste und begrenzter Haushaltsmittel notwendig erscheint.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 15.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.