10. November 2016

Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle – Offenlegung der Aktivitäten der Staatsregierung

Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.11.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich und mündlich zu berichten,

─  ob die Staatsregierung bereits vor dem 4. August 2016 eine Liste der komplexen Betriebe in Bayern hatte (gemäß der Verfahrensanweisungen zur Risikobewertung der Betriebe im Integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan von Bayern vom 20. November 2013)?

─  nach welchen Kriterien diese Betriebe vor dem 4. August 2016 ausgewählt wurden?

─  wie viele und welche komplexen Betriebe auf dieser Liste standen?

─  warum die Staatsregierung die Regierungen mit Schreiben vom 4. August 2016 dann offenbar erneut auffordert, eine Liste der komplexen Betriebe zu erstellen?

─  ob nach dem 4. August 2016 Betriebe von der Liste gestrichen worden und neue hinzugekommen sind – falls ja, welche und nach welchen (auch neuen) Kriterien?

─  inwieweit die Staatsregierung bei der Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle die Ergebnisse der Expertenanhörung vom 27. Oktober 2016 berücksichtigt?

─  wie die Staatsregierung das System der Eigenkontrollen bewertet und welche Verbesserungen hierbei denkbar wären?

─  ob die Staatsregierung die Personalausstattung, Sachmittelausstattung und Finanzierung der Lebensmittelkontrolle in Bayern für ausreichend erachtet oder ob sie hier Handlungsbedarf sieht?

─  ob das Personal in den neuen Behörden die Ausbildung und Eignung sowie auch die Aufgabe haben wird, vor Ort (auch zur Unterstützung der bestehenden Kontrollbehörden bei deren Kontrollen) aktiv für Kontrollen eingesetzt zu werden?

Begründung:

Mit Schreiben vom 4. August 2016 hat die Staatsregierung die Regierungen aufgefordert, eine Liste mit komplexen Betrieben zu übersenden. Nach den Verfahrensanweisungen zur Risikobewertung der Betriebe im Integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan von Bayern vom 20. November 2013 hätte der Staatsregierung eine solche Liste eigentlich vorliegen müssen. Hier sind Informationen über den Umgang mit diesen Listen und über den Inhalt dieser Listen für die weitere Diskussion notwendig. 
Die Staatsregierung hat bereits vor der Expertenanhörung am 27. Oktober 2016 Maßnahmen im Rahmen der Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle ergriffen. Sinnvoll wäre es gewesen, zunächst die Anhörung abzuwarten. Die Ergebnisse der Anhörung müssen jedenfalls jetzt in den Maßnahmenkatalog einfließen.
 Als Kritikpunkte wurden in der Expertenanhörung u.a. die Eigenkontrollen sowie die Personalausstattung, Sachmittelausstattung und Finanzierung der Lebensmittelkontrolle genannt. Zu all diesen Punkten ist eine Darstellung der Staatsregierung für die weitere Diskussion notwendig. 
Sollte die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eingerichtet werden, ist es notwendig, dass sie in der Lage ist, vor Ort (auch zur Unterstützung der bestehenden Kontrollbehörden bei deren Kontrollen) aktiv für Kontrollen eingesetzt zu werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 01.02.2017 in der folgenden Form einstimmig angenommen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich zu berichten,
─  inwieweit die Staatsregierung bei der Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle die Ergebnisse der Expertenanhörung vom 27. Oktober 2016 berücksichtigt? 

─  wie die Staatsregierung das System der Eigenkontrollen bewertet und welche Verbesserungen hierbei denkbar wären? 

─  ob die Staatsregierung die Personalausstattung, Sachmittelausstattung und Finanzierung der Lebensmittelkontrolle in Bayern für ausreichend erachtet oder ob sie hier Handlungsbedarf sieht? 

─  ob das Personal in den neuen Behörden die Ausbildung und Eignung sowie auch die Aufgabe haben wird, vor Ort (auch zur Unterstützung der bestehenden Kontrollbehörden bei deren Kontrollen) aktiv für Kontrollen eingesetzt zu werden?