10. Dezember 2013

Neue Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz dem Landtag präsentieren

Unser Antrag vom 10.12.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zeitnah mündlich und schriftlich über die Änderung und die Probleme bei der Umsetzung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zu berichten.

Begründung
Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen hat am 12. September 2013 eine Änderung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AV BayKiBiG) beschlossen. Obwohl die offizielle Veröffentlichung der Ausführungsverordnung erst am 5. Oktober 2013 erfolgte, trat diese rückwirkend zum 1. September 2013 in Kraft. Die Änderung umfasst eine Vielzahl von Regelungen mit weitreichenden Auswirkungen für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Wichtige Hinweise zu einzelnen Bestimmungen der AV BayKiBiG, beispielsweise zur neuen Fehlzeitenregelung nach § 17 Abs. 4, erfolgten erst in einem Newsletter des Ministeriums vom 29. Oktober 2013. Die späte Veröffentlichung, die rückwirkende Inkraftsetzung und die verspäteten Hinweise zur Umsetzung der AV BayKiBiG, haben bei den Kitaträgern zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. Sie beklagen u.a. einen erhöhten administrativen Aufwand und eine erhebliche Verschärfung der Fördervoraussetzungen. Die neue Fehlzeitenregelung führt in Verbindung mit einer unzureichenden Finanzierung einer Personalreserve zu einer existenziellen Bedrohung vor allem kleinerer Einrichtungen.
Bereits bei den Beratungen zur Novellierung des BayKiBiG zum Jahresbeginn 2013, hat die Opposition im Landtag immer wieder darauf gedrängt, die Änderung der AV BayKiBiG vor ihrer Verabschiedung im Landtag zu beraten. Durch die kurze Frist zur Verbändeanhörung mitten in den Sommerferien und den Termin der Veröffentlichung der AV BayKiBiG, unmittelbar nach dem Landtagswahltermin, wurde eine politische Debatte über notwendige und überflüssige Änderungen der Ausführungsverordnung erfolgreich verhindert. Wir fordern deshalb die Staatsregierung dazu auf, dem Landtag umgehend über die beschlossenen Änderungen zur AV BayKiBiG zu berichten.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 13.02.2014 einstimmig angenommen.