Meldungen über Sicherheitsgefahren in Gundremmingen
Die Antwort des Staatsministers für Umwelt und Verbraucherschutz, Marcel Huber, MdL, vom 30.04.2014 auf unsere gemeinschaftliche Schriftliche Anfrage (mit Martin Stümpfig) bezüglich der Meldungen über Sicherheitsgefahren durch das AKW Gundremmingen seitens der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW).
(Antworten kursiv dargestellt)
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) hat mit einer Pressemitteilung und einem Flyer am 3. April 2014 auf mögliche Gefährdungen beim Atomkraftwerk Gundremmingen hingewiesen. Darauf bezugnehmend Fragen wir die Staatsregierung:
1. a) Hält die Staatsregierung die darin beschriebene Möglichkeit der Entstehung von Druckspitzen in der Größenordnung von 190 bar und mehr für ausgeschlossen?
b) Wenn nein, mit welcher Wahrscheinlichkeit kann von diesem Szenario ausgegangen werden?
2. Welcher Sicherheitsebene ist dieses Szenario zugeordnet?
3. Mit welchen Auswirkungen wäre bei Eintritt dieses Szenarios zu rechnen?
Gemeinsame Beantwortung der Fragen 1 – 3
Die Staatsregierung kann die Aussagen der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) zu Druckspitzen im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Gundremmingen nicht bestätigen.
IPPNW führt als Beleg für ihre Aussagen in einem Flyer eine Abbildung aus dem Jahr 1981 an, die sich zum einen nicht speziell auf das Kernkraftwerk Gundremmingen bezieht und zum anderen völlig falsch interpretiert wird. Die Abbildung, die einen zeitlichen Verlauf eines Reaktordrucks bei einem Ereignis „Ausfall der Hauptwärmesenke“ zeigt, weist nicht wie behauptet einen maximalen Anstieg des Drucks auf das 2,7-fache des normalen Betriebsdrucks (2,7 x 70 bar = 190 bar) sondern nur einen Druckanstieg von etwa 17 bar (d. h. 70 bar + 17 bar = 87 bar) aus.
Die Behauptungen des IPPNW in der Pressemitteilung und in dem Flyer entbehren jeder Grundlage. Derartige fachlich unbegründete Behauptungen tragen nicht zu einer sachlichen Diskussion über die Sicherheit von Kernkraftwerken bei. Die Pressemitteilung und der zugehörige Flyer wurden zwischenzeitlich von IPPNW aus ihrer Internetpräsenz entfernt.
+++++++++