17. Juli 2013

Meine Rede zur zweiten Lesung des SPD-Gesetzesentwurfs zur Förderung des Klimaschutzes in Bayern

Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags. Über die dortige Playlist können Sie sich auch die gesamte Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt anschauen. In dieser pdf-Datei können Sie ferner den gesamten Diskussionsverlauf, den Antragstext und die Abstimmungsergebnisse nachlesen. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde schließlich leider in namentlicher Abstimmung mit 49:89 Stimmen bei 17 Enthaltungen abgelehnt.

Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 17.07.2013:

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Ersten Lesung sowie in den Beratungen des federführenden Ausschusses haben wir deutlich gesagt, dass der Gesetzentwurf ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, nicht nur deswegen, weil der Wortlaut mit dem Gesetzentwurf des Grünen Umweltministers aus Baden-Württemberg identisch ist, der vor ein paar Monaten im dortigen Landtag eingebracht worden ist.

(Tobias Thalhammer (FDP): Das muss nichts Gutes heißen!)

Auf ein paar Punkte möchte ich jedoch noch genauer eingehen, und zwar auf Artikel 4, bei dem es um die klare Zielmarke geht. Die Zahlen bis zum Jahre 2007, die Kollege Blume genannt hat, sind richtig. Man sollte sich jedoch die weiteren Zahlen anschauen. Im Jahr 2007, ein Jahr vor der Wirtschaftskrise, hat die Konjunktur in Bayern gebrummt. Der CO2-Ausstoß pro Kopf hat sechs Tonnen betragen. 2010 sind wir bei 6,4 Tonnen angekommen. Das heißt: Seit dem Jahr, welches Sie als Bezugspunkt genommen haben, steigt der CO2-Ausstoß pro Kopf in Bayern wieder an. Dann kann man berechtigt begründen, man wolle klare Zielmarken setzen, um diesen Trend wieder in die Gegenrichtung zu verkehren.
Ein weiterer Punkt gehört zur Ehrlichkeit in einer Energiedebatte zum Stromsektor dazu. Uns allen muss bewusst sein, dass der geringe Pro-Kopf-Ausstoß in Bayern zum größten Teil auf dem hohen Atomstromanteil beruht. Wir alle wissen, dass wir uns von diesem hohen Atomstromanteil verabschieden müssen. All diejenigen, die die Energiedebatte ernsthaft betreiben, wissen, dass wir in einer Übergangszeit auch Gaskraftwerke brauchen, die den CO2-Ausstoß bei der Stromerzeugung vorübergehend anheben werden. Deshalb müssen die Anstrengungen auf den anderen Sektoren – bei den Gebäuden und im Verkehr – deutlich verstärkt werden, um eine CO2-Reduzierung hinzubekommen.
Ein weiterer Punkt. Ich finde es positiv und nicht negativ, wenn man ein Monitoring fordert, um das Erreichen der Ziele zu überwachen. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, muss man gegensteuern können. Dies wird in Artikel 9 deutlich festgelegt. Diese Feststellung ist auch deshalb so wichtig, weil Bayern relativ spät die Zahlen meldet und Bayern weiterhin das einzige Bundesland ist, das sich konsequent weigert, die Verursacherbilanz zu veröffentlichen, was die anderen Bundesländer bereits machen.
Als letzten Punkt möchte ich noch den Klimabeirat ansprechen, der in Artikel 10 gefordert wird. Herr Kollege Blume hat gleich am Anfang gesagt, es handle sich um einen Arbeitskreis. Mich hat die Aussage etwas erstaunt, weil die Staatsregierung dafür bekannt ist, mit Beiräten zu arbeiten und irgendwelche Bündnisse ohne konkrete Vorgaben in die Welt zu setzen, bei denen man nicht weiß, was dort gemacht wird und was erreicht worden ist. Es gibt einen Klimarat. Man hört öffentlich aber so gut wie gar nichts davon. Dass das etwas konkreter werden sollte, ist richtig und notwendig, um beim Klimaschutz weiter voranzukommen.
Natürlich ist uns auch bewusst, dass es nur ein Anfang sein kann. Die gewaltigen Mängel in der Klimaschutzpolitik werden mit einer Umsetzung des Gesetzentwurfs in Bayern nicht von heute auf morgen gelöst werden können. Es geht in die richtige Richtung. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)