26. März 2014

Meine Rede zu unserem Dringlichkeitsantrag „Bergrecht ändern – Fracking verbieten“

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, gestern konnte man Sie im Fernsehen zum Thema Fracking bewundern. Sie können den Satz, dass Sie gegen Fracking sind, so oft wiederholen, wie Sie wollen. Sie sollten auch danach handeln, wenn Sie dagegen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch Wiederholung, sondern durch Handeln. Das möchte ich an ein paar Punkten deutlich machen. Der Presse konnte man hinreichend entnehmen, dass das Bergamt in Nordbayern am 31. Januar 2014 eine Erkundungslizenz an einen britischen Bergbau-Riesen und Fracking-Spezialisten vergeben hat. Das Erkundungsgebiet ist etwas größer als ein Viertel der Oberpfalz. Wir reden von 2.600 Quadratkilometern. Das ist ungefähr die Fläche 1,3 Millionen Fußballfeldern. Das ist eine Riesenfläche in der Oberpfalz. Sie ist zur Voruntersuchung freigegeben worden.
In den Medien haben Sie gesagt, dies sei keine Vorbereitung zum Fracking, es handle sich um eine Erkundungslizenz für dieses Gebiet. Das ist vollkommen richtig. Die Erkundungslizenz ist für drei Jahre ausgegeben worden. Die Lizenz wurde jedoch heimlich, still und leise vergeben. Heute schreiben Sie in einer Pressemitteilung, dass dies ein transparentes Verfahren sei.
Ich bitte Sie, zum Vergleich das Bundesland Hessen heranzuziehen. Damals wurde Hessen von Schwarz- Gelb regiert. Die GRÜNEN waren nicht an der Regierung beteiligt, und es hat trotzdem funktioniert. Das ist erstaunlich. In Hessen gab es einen Antrag, der mit einer Erkundungslizenz vergleichbar war. Das Gebiet war ebenfalls relativ groß. Die Erkundungslizenz wurde im Februar 2012 beantragt. Was haben die Verantwortlichen dort gemacht? Sie haben in der betroffenen Region zwei große Informationsveranstaltungen durchgeführt, bevor sie irgendwelche Genehmigungen erteilt haben. Sie haben nicht nur dem Regierungspräsidenten Bescheid gegeben, sondern die Bevölkerung informiert. Das war der erste Schritt. Hierzu ist in Bayern nichts festzustellen. Das Bergrecht, das in Hessen gültig ist, gilt auch für Bayern. Im nächsten Schritt – das war eine schwarz-gelbe Regierung – hat sich das Umweltministerium eingeschaltet. Staatsminister Marcel Huber hat deutlich gesagt, er sei gegen Fracking. Wir erwarten von Ihnen ein entsprechendes Vorgehen gegen Fracking.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern mit unserem Antrag, den Einsatz von umwelttoxischen Chemikalien – im Volksmund Fracking – zu verbieten. Damals hat Ihre Kollegin in Hessen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Rahmen des Gutachtens sollte ermittelt werden, ob es eine Möglichkeit gibt, die Erkundungslizenz nicht zu vergeben. Es wurde abgewogen, wie viele Wasserschutzgebiete betroffen sind. Die Risiken für die Allgemeinheit sind abgewogen worden. Gleichzeitig wurde darüber diskutiert, ob man eine Lizenz für etwas erteilen möchte, wenn der nächste Schritt gar nicht genehmigt werden soll. Diese Punkte sind gegeneinander abgewogen worden. Im Juli 2013 ist der Firma BNK die Lizenz für die Aufsuchung verweigert worden. In Hessen hat das funktioniert. Selbstverständlich ist der Betreiber vor Gericht gezogen und hat dagegen geklagt. Das ist sein gutes Recht. Wenn sich Ihr politischer Wille gegen Fracking in Bayern richtet, hätten Sie es Hessen gleichtun können. Sie hätten es auf eine Klage ankommen lassen können. Auf diese Weise hätten Sie klipp und klar gezeigt, dass Sie in Bayern kein Fracking haben wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der gesamten Energiedebatte spielt das Thema Fracking schon länger eine Rolle. Das ist nicht neu auf der Tagesordnung. Nach dieser Lizenzvergabe ist es in Bayern wieder aktuell. Für uns GRÜNE ist klar: Das ist die falsche Technik zur Sicherung unserer Energieversorgung. Fracking ist eine Technik, die keine Antwort auf die Herausforderungen gibt, vor denen wir stehen. Diese Technik bringt uns nur weitere Probleme.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben es Ihnen mit unserem Antrag wirklich einfach gemacht. Wenn man Ihren Aussagen in den Medien Glauben schenken darf – Ihren Aussagen würde ich gerne glauben –, müssten Sie diesem Antrag zustimmen. Sie werden in unserem Antrag keinen Satz finden, der dagegen spricht.
Wir berufen uns auf eine Gesetzesinitiative aus Schleswig-Holstein, die im April 2013 eingereicht worden ist. Das Bergrecht ist ein Bundesgesetz. Mit dem Antrag soll ein einziger Punkt geändert werden. Es ging darum, die wassergefährdenden Substanzen, die durch Fracking entstehen, zu verbieten. Es ging um keine anderen Bereiche im Bergrecht. Das Bergrecht stammt eigentlich aus dem letzten Jahrhundert und wird den heutigen Bedürfnissen bei Weitem nicht mehr gerecht. Das will man grundlegend ändern. Das ist vollkommen richtig. Das wird länger dauern. Aber der erste Schritt ist ein Verbot von Fracking, wenn wassergefährdende Substanzen eingesetzt werden. Das hat Schleswig-Holstein im Bundesrat eingebracht. Bayern kann sich daran ohne Weiteres beteiligen, wenn man das wirklich ernst meint. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diesem Antrag heute zustimmen, sonst kann man Ihren Aussagen definitiv keinen Glauben schenken.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Die CSU-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag nachgezogen. Diesen Antrag haben Sie windelweichgespült, um irgendetwas zum Thema zu haben, ohne sich wirklich festzulegen. Sie berufen sich auf die Koalitionsvereinbarung. Ich sage das, falls ein Kollege einmal nachlesen möchte, was darin steht. Sie möchten eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn Fracking ansteht. Wenn wir davon reden, dass eine giftige Substanz eingesetzt wird, dann ist die Umweltverträglichkeitsprüfung das Mindeste, was durchgeführt werden muss. Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass auf Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung kein Vorhaben gestoppt werden kann. Nennen Sie mir ein einziges Vorhaben, bei dem das der Fall gewesen ist! Sie werden keines finden. Da wird etwas angepasst, da wird ein bestimmter Bereich herausgenommen. Sie werden ein Vorhaben damit nicht verhindern können. Sie werden es nur dann verhindern – das zeigen uns die anderen Bundesländer –, wenn man etwas im Bergrecht verändert, einem Bundesrecht. Das fordern wir. In Ihrer Koalitionsvereinbarung steht das so nicht, dass Sie das ins Bergrecht schreiben möchten. Wir erwarten das. Deshalb haben wir unseren Dringlichkeitsantrag gestellt.
Der SPD-Antrag geht in die gleiche Richtung. Dem werden wir natürlich zustimmen. Dem CSU-Antrag können wir nicht zustimmen, er spült die Sache weich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

(…)

Meine 1. Zwischenbemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Hühnerkopf (CSU):

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Herr Kollege Hünnerkopf, Sie kennen sicher auch die Aussagen von Unternehmen, die Fracking in einem nächsten Schritt definitiv nicht ausschließen. Es ist klar, die drei Jahre dienen jetzt der Erkundung. Das ist vollkommen richtig. Dieser Konzern ist aber massiv im Fracking tätig.
Es gibt einen Atlas über Rohstoffe in Bayern, den das Wirtschaftsministerium herausgibt. Man hat diese Fläche für die klassische Erdölförderung schon herausgestrichen, weil es dort überhaupt keinen Sinn hat. Wenn man in dieser Fläche noch einmal nach Erdöl oder Erdgas sucht, dann ist davon auszugehen – da muss ich meiner Vorrednerin zustimmen, die Firma zählt eins und eins zusammen –, dass es letztlich auf Fracking hinausläuft; denn anders ist der Rohstoff dort nicht zu fördern.
Noch ein weiterer Punkt. Es erstaunt mich wirklich, wie Sie das gerade dargelegt haben. Können Sie mir erklären, wie Sie Fracking außerhalb eines Wasserschutzgebietes, in dem Trinkwasser gefördert wird, rechtlich verbieten möchten? Können Sie mir das erklären? Beim Wasserschutzgebiet bin ich bei Ihnen. Da wird man irgendwie einen Weg finden. Aber wie geht das außerhalb eines Wasserschutzgebietes? Ich glaube, 4 bis 5 % der Landesfläche Bayerns sind Wasserschutzgebiete, der Rest nicht. Ich möchte wissen, wie Sie Fracking dort mit der jetzt geltenden Gesetzeslage ausschließen möchten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

(…)

Meine Zwischenfrage zu den Ausführungen der Frau Staatsministerin Aigner (CSU):

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Ich möchte Sie bitten, auch die anderen erteilten Lizenzen zu benennen. Welche Gebiete in Bayern sind betroffen? Sie haben gerade von drei weiteren Vergaben wie in der Oberpfalz gesprochen. Das könnten Sie vielleicht noch nachtragen.

Staatsministerin Ilse Aigner (Wirtschaftsministerium):
Ich habe gerade nachgefragt; der betreffende Mitarbeiter ist da. Wir liefern es Ihnen schriftlich nach. Anders geht es nicht, glaube ich. Der Mitarbeiter macht es umgehend. Wir können es Ihnen also nachliefern. Aber es ist ähnlich.

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Zu weiteren Informationen über unseren Dringlichkeitsantrag.