Medienkompetenz effektiv fördern – Bestand der Landesmediendienste Bayern e.V. sichern
Änderungsantrag der Grünen Fraktion zum Doppelhaushalt 2013/14 vom 25.10.12
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 05 05 wird ein neuer Tit. „Zuschuss an die Landesmediendienste Bayern e.V.“ eingeführt.
Der Titel wird für 2013 und 2014 mit einem Betrag von 210,0 Tsd. Euro ausgestattet.
In Kap. 05 06 wird der Tit. 533 71 „Filme und Neue Medien“ für 2013 und 2014 um 132,0 Tsd. Euro gekürzt.
Begründung:
Die Landesmediendienste Bayern e.V. (LMD) stellen als freier Träger der Bildungsarbeit audiovisuelle Medien mit den nötigen Lizenzrechten für die gesamte Bildungsarbeit in Bayern zur Verfügung. Dabei führen die Landesmediendienste die Medienangebote zahlreicher Auftraggeber aus ganz Deutschland zu einem zentral zugänglichen, inhaltlich strukturierten Angebot zusammen. Begleitend bieten sie Information, Beratung und mediendidaktische Fortbildung an. Das Angebot stellt eine thematische und für Zielgruppen neben den Schulen erforderliche landeszentrale Ergänzung zu kirchlichen und kommunalen Medienzentren dar. Es sorgt für einen Ausgleich regionaler Unterschiede in der Medienausstattung.
Die Landesmediendienste leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für ein urheberrechts-konformes mediales Angebot für die Bildungs- und Informationsarbeit von Schulen und Hochschulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Bildungsstätten und Bildungswerken der Wirtschaft und Gewerkschaften, wirtschaftlichen und sonstigen Fachverbänden, Jugendherbergen, Kirchen und kirchlichen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen aus den sozialen und kulturellen Sektoren, Parteien und ihren Gliederungen und Stiftungen, Altenheimen, Justizvollzuganstalten, Polizeidienststellen u.a.m.
Mit dem beantragten Zuschuss aus dem Staatshaushalt verpflichten sich die Landesmediendienste zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie anderen interessierten Ministerien und staatlichen wie kommunalen Einrichtungen und Behörden, mit dem Bayerischen Jugendring und freien Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie der Medienarbeit.