10. Juni 2015

Machbarkeitsstudie Nationalpark Steigerwald

Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.06.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, für einen „Buchenwald Nationalpark Steigerwald“ eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.
Die Studie soll unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung neben der naturschutzfachlichen Eignung vor allem die Vor- und Nachteile für die regionale Wirtschaft und den Tourismus bewerten.
Das Verfahren zur Aufhebung der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ ist mindestens bis zur Vorlage der Machbarkeitsstudie auszusetzen.

Begründung:

Die Finanzierung einer solchen Studie durch den Freistaat Bayern wurde bereits im September 2007 vom damaligen Umweltminister Dr. Werner Schnappauf in Aussicht gestellt. Die öffentlich geführte Debatte ist seitdem nicht abgebrochen. Mangels fehlender fachlicher Bewertung durch eine Machbarkeitsstudie wird aber die Diskussion auf Grundlage nicht haltbarer Vorurteile geführt. So befürchten Privatwaldbesitzer völlig zu Unrecht, dass sie von einer Nationalparkausweisung betroffen wären. Die Fronten scheinen zunehmend verhärtet. Ein Abebben der Debatte ist nicht in Sicht.
Eine Machbarkeitsstudie leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über die Vor- und Nachteile des geplanten Nationalparks Steigerwald. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht kein Zweifel an der Nationalparkwürdigkeit des Steigerwalds. Die Wälder um Ebrach gehören zu den bedeutendsten Buchenwaldgebieten der Bundesrepublik. Ein Viertel des natürlichen Rotbuchenareals weltweit entfällt auf Deutschland. Damit hat Bayern eine weltweit herausragende Verantwortung zur Sicherung von Buchenwäldern. Dieser Verantwortung muss sich der Freistaat Bayern stellen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 30.09.2015 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.