16. Dezember 2013

Liquidationsabschluss der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Katharina Schulze, Bündnis 90/Die Grünen, vom 18.11.2013, mit den Antworten des Staatsministers der Finanzen, Dr. Markus Söder, vom 16.12.2013 (kursiv dargestellt)

Im Nachgang zu den Schriftlichen Anfragen auf Drucksache 16/15269 und auf Drucksache 16/17009, in denen die Staatsregierung u.a. ausführt, dass falls die Bürgerentscheide zu einer neuerlichen Bewerbung Zustimmung gefunden hätten, eine endgültige Abwicklung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH zu überdenken gewesen sei, ergeben sich für uns folgende Nachfragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, 
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hartmann und der Frau Abgeordneten Schulze vom 18.11.2013 betreffend  Liquidationsbeschluss der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH wird wie folgt beantwortet:

1. a) Wann ist nun mit einem Abschluss der Liquidation zu rechnen?
zu 1. a): Mit einem Abschluss der Liquidation wird im ersten Halbjahr 2014 gerechnet. Der Abschluss der Liquidation hängt maßgeblich von der Dauer der Prüfung durch die Finanzbehörden und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab.

1. b) Welche Daten liegen der Staatsregierung diesbezüglich vor? (Wir bitten um detailgenauste Beantwortung)
zu 1. b): Der Staatsregierung liegt der von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. September 2011 bis 31. August 2012 vor. Darüber hinaus erhält die Staatsregierung monatlich eine aktuelle Liquiditätsübersicht der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH.

2. Ist mittlerweile abzusehen, wann die Prüfung der Liquidationsschlussbilanz abgeschlossen und wann diese veröffentlicht wird?
zu 2.): Nach Prüfung der Liquidationsschlussbilanz durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die Liquidationsschlussbilanz durch die Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft festgestellt; dann erfolgt ihre Offenlegung.

3. Welche Summe an öffentlichen Geldern wurde jeweils von welcher staatlichen Ebene für die Vorbereitung einer nun nicht mehr relevanten Bewerbung Münchens für die Olympischen Winterspiele 2022 ausgegeben?
zu 3.): Seitens des Freistaates Bayern wurden keine öffentlichen Gelder für die Vorbereitung einer Bewerbung Münchens für die Olympischen Winterspiele 2022 verwendet; darüber, ob und in welchem Umfang öffentliche Gelder durch die an der Bewerbungsgesellschaft beteiligten Kommunen ausgegeben wurden, kann die Staatsregierung keine Auskunft geben.

4. a) Wie hoch war das Defizit der Bewerbungsgesellschaft 2018 GmbH?
zu 4.a): Der nicht durch private Mittel gedeckte Finanzierungsbedarf der Bewerbungsgesellschaft wird erst nach Abschluss der Liquidation feststehen.

4. b) Jeweils welcher Betrag dieses Defizits wurde durch die Landeshauptstadt München, den Freistaat Bayern, die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und den Landkreis Berchtesgadener Land getragen?
zu 4. b): Siehe Antwort zu Frage 4a).

5. Welche Teile des Budgets der Bewerbungsgesellschaft konnten nur durch öffentliche Darlehen, Zuschüsse oder ähnliche Transferzahlungen finanziert werden?
zu 5.): Mit öffentlichen Darlehen bzw. erhaltenen Zuschüssen wurden nicht bestimmte Teile, sondern stets des gesamte Bewerbungsbudget finanziert.  

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.