20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Ziviler Luftverkehr

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Unter Punkt 4.5 „Ziviler Luftverkehr“ wird als Ziel neu eingefügt:
(Z) Die Entwicklung der Flugverkehrsinfrastruktur für den zivilen Luftverkehr im Freistaat orientiert sich an einem Flughafenkonzept.
2. Die bisherigen Ziele und Grundsätze werden aufgehoben.

Begründung:
Im Bereich der Flugverkehrsinfrastruktur für den zivilen Luftverkehr im Freistaat agiert der Freistaat ohne Konzept. Die Förderung mehrerer nicht wirtschaftlicher Flughäfen ohne gesetzlich geregelte Zuständigkeit des Freistaates ist nicht zielführend. Das Landesentwicklungsprogramm muss der Ausgestaltung vor Ort zugänglich sein. Die mögliche Sicherung von Erweiterungsflächen für den Flughafen München ist daher Aufgabe des Regionalen Planungsverbands.