Landesentwicklungsprogramm: ÖPNV
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Der bisherige Punkt 4.6 „Leistungsfähige Main-Donau-Wasserstraße“ wird aufgehoben und folgender neuer Punkt 4.6 angefügt:
4.6 Öffentlicher Personennahverkehr
(Z) In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten.
(Z) Die dazu notwendige Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen und ihrer Träger in Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften ist mit dem Ziel weiter zu entwickeln, durch koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebots sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern.
(Z) In den Verdichtungsgebieten ist die Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr auszubauen. Dabei soll die Hauptfunktion einem Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen, das sowohl kreuzungsfreie als auch beschleunigte oberirdische Schienenstrecken umfasst und durch ein darauf abgestimmtes Omnibusnetz ergänzt wird, das die Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt. Die Netzverknüpfung ist durch eine nutzerfreundliche Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des Individualverkehrs sicherzustellen.
(Z) In den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur soll eine angemessene Verkehrsbedienung durch koordinierte Bus-/Schienenkonzepte der Verkehrsgemeinschaften sichergestellt werden. Notwendig ist ein Grundnetz von Schienenverbindungen, auf das die Omnibusnetze mit dem Ziel ausgerichtet werden, eine Verbindung zwischen den Gemeinden entsprechend ihrer zentralörtlichen Verflechtungen sicherzustellen.
Begründung:
Die im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms enthaltenen verkehrsträgerübergreifenden Festlegungen reden dem Ausbau aller Verkehrsträger das Wort. Prinzipien wie Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung, Sicherung der Mobilität und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur spielen keine Rolle. Es fehlen verbindliche Ziele. Die Alpenkonvention und ihr Verkehrsprotokoll werden im Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Diesen Mängeln gilt es abzuhelfen.
Mit der Aufnahme der neuen Ziele soll der unterschiedlichen Bedeutung von Straßen und der Abstimmung auf die Raumstruktur Rechnung getragen werden.
Die Potenziale zur Steigerung des Anteils der Schiene am Verkehr sind zu sichern.
Der Öffentliche Personennahverkehr ist im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms eine Leerstelle. Bei einem verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzept darf er aber nicht fehlen.