20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Bodenschätze

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5.2 „Bodenschätze“ wie folgt zu ändern:
1. In Punkt 5.2.1 wird im Ziel (Z) zwei das Wort „bedarfsunabhängig“ durch „bedarfsabhängig“ ersetzt.
2. In Punkt 5.2.2 werden die bisherigen Grundsätze (G) zu Zielen (Z) hochgestuft.

Begründung:
Auch für die Gewinnung von Industriemineralien und metallischen Bodenschätzen reicht eine bedarfsabhängige Festlegung von Vorrang und Vorhaltegebieten aus.
Die Gewinnung von Bodenschätzen ist mit erheblichen Eingriffen in die Natur verbunden. Eine wirkliche Minimierung dieser Eingriffe kann nur durch Ziele und nicht durch Grundsätze erreicht werden.