20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Radverkehr

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Unter Punkt 4.4 „Radverkehr“ wird als Ziel neu angefügt:
(Z) In allen Teilen des Freistaates ist ein zusammenhängendes Radverkehrsnetz anzustreben.
2. Die bisherigen Grundsätze werden aufgehoben.

Begründung:
Die im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms enthaltenen verkehrsträgerübergreifenden Festlegungen reden dem Ausbau aller Verkehrsträger das Wort. Prinzipien wie Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung, Sicherung der Mobilität und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur spielen keine Rolle. Es fehlen verbindliche Ziele. Die Alpenkonvention und ihr Verkehrsprotokoll werden im Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Diesen Mängeln gilt es abzuhelfen.
Mit der Aufnahme der neuen Ziele soll der unterschiedlichen Bedeutung von Straßen und der Abstimmung auf die Raumstruktur Rechnung getragen werden.
Die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur bildet kein zusammenhängendes Netz und behindert somit die Steigerung des Radverkehrsanteils nicht unerheblich.