Landesentwicklungsprogramm: Energieversorgung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 6 wie folgt zu ändern:
Punkt 6.1 erhält folgende neue Fassung:
6.1 Grundsätzliches
6.1.1 (G) Das Energieversorgungssystem in Bayern, bestehend aus Anlagen zur Energieerzeugung und -umwandlung, Energienetzen und Energiespeichern, soll langfristig zu einem System klimaneutraler und ressourcenschonender Energieerzeugung umgebaut werden.
6.1.2 (G) Der Umbau des Energieversorgungssystems soll in enger Abstimmung mit Bund, Ländern sowie den europäischen Nachbarstaaten erfolgen.
6.1.3 (Z) Für die Planung und Realisierung der zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung erforderlichen Infrastruktur ist zu berücksichtigen, dass
-der Aus- und Umbau des Energieversorgungssystems zu einem System klimaneutraler Energieerzeugung auf Basis regionaler, lokaler und dezentraler Erzeugungsanlagen führt,
-diese Erzeugungsanlagen weitestgehend auf erneuerbarer Basis funktionieren und eine sinnvolle Abwärmenutzung sichergestellt ist,
-alle Potenziale zur Verringerung des Energieverbrauchs und zum effizienten Einsatz von Energie ausgeschöpft werden und
-der Aus- und Umbau natur- und sozialverträglich gestaltet wird.
Begründung:
In einem Landesentwicklungsprogramm (LEP) müssen gerade im Bereich der Energieversorgung klare Grundsätze und Ziele formuliert werden, in deren Sinn der bevorstehende Um- und Ausbau des Energieversorgungssystems hinsichtlich der Gestaltung der räumlichen Struktur geschehen soll. Zentrale und für ein Gelingen der Energiewende notwendige Aspekte müssen im LEP berücksichtigt werden. Diese sind in erster Linie der Schutz des Klimas und die Schonung der Ressourcen.
Der damit verbundene Aufbau dezentraler Strukturen sowie die notwendigen Instrumente wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien oder die Implementierung von Strukturen zur Einsparung und effizienten Nutzung von Energie müssen im LEP für alle raumbedeutsamen Vorhaben verankert werden.