20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
Punkt 7.2.3 „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung“ wird folgendes Ziel angefügt:
(Z) Die öffentliche Wasserversorgung hat als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung zu bleiben.

Begründung:
Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben. Die kommunale Verantwortung für die öffentliche Wasserversorgung, wie sie in der Gemeindeordnung verankert ist, gewährleistet in bewährter Weise eine zuverlässige und flächendeckende Trinkwasserversorgung.