Kontrollen in bayerischen Atomkraftwerken
Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 20.04.2016
War das externe Dienstleistungsunternehmen, das im AKW Philippsburg die Überprüfung von Messeinrichtungen vorgetäuscht hat, in der Vergangenheit bereits in irgendeinem Zusammenhang in bayerischen AKWs aktiv, gab es in bayerischen AKWs ähnliche Fälle vorgetäuschter Kontrollen und mit welchem Prüfmechanismus stellen die Betreiber bayerischer AKWs sicher, dass vorgeschriebene bzw. sicherheitsrelevante Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Der externe Dienstleister, dessen Mitarbeiter im Kernkraftwerk Philippsburg 2 wiederkehrende Prüfungen an Messeinrichtungen des Strahlenschutzes offenbar nur vorgetäuscht hat, kam bei den entsprechenden Prüfungen der Messeinrichtungen in bayerischen Kernkraftwerken nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht zum Einsatz. Hinweise auf vorgetäuschte Kontrollen in bayerischen kerntechnischen Anlagen liegen der bayerischen Aufsichtsbehörde nicht vor. Bei den bayerischen kerntechnischen Anlagen wird der Prüfumfang, der Prüfinhalt als auch das Prüfintervall, abhängig von der sicherheitstechnischen Relevanz des betreffenden Systems, durch die Aufsichtsbehörde unter Hinzuziehung atomrechtlicher Sachverständiger festgelegt. Die durch den Betreiber eigenverantwortlich durchgeführten wiederkehrenden Prüfungen werden kontinuierlich überwacht. Zusätzlich werden sicherheitsrelevante wiederkehrende Prüfungen in festgelegten Prüfzyklen im Beisein des atomrechtlichen Sachverständigen durchgeführt. Nicht zuletzt durch diese unabhängige Qualitätskontrolle kann einer Manipulation von sicherheitsrelevanten wiederkehrenden Prüfungen auch in Zukunft mit hoher Sicherheit vorgebeugt werden.